Pensionen
Gewerkschaftlicher Erfolg - Schutzklausel kommt
Nach 2024 soll es auch Schutzklausel für Pensionsantritte 2025 geben
Im österreichischen Nationalrat wurde am 18. Oktober 2023 die vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) geforderte Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2024 beschlossen. Diese Regelung bietet den meisten Menschen, die 2024 erstmals ihre Pension antreten, Schutz vor den negativen Auswirkungen der hohen Inflation.
Hintergrund: Die Notwendigkeit der Schutzklausel
Das österreichische Pensionskonto ist grundsätzlich wertgesichert. Aufgrund der verzögerten Aufwertung des Pensionskontos werden jedoch bisher noch nicht die guten Lohn- und Gehaltsabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Pensionsverluste für die Betroffenen unausweichlich wären. Also: Die Schutzklausel war und ist dringend erforderlich, um Menschen vor massiven Pensionsverlusten zu bewahren.
Wie wird der Schutzbetrag berechnet?
Die Berechnung des Schutzbetrags erfolgt, indem die Pension errechnet wird, und dann - für das Jahr 2024 - ein zusätzlicher Betrag von 6,2 Prozent der Gesamtgutschrift aus dem Jahr 2022 auf dem Pensionskonto hinzugefügt wird. Dieser Betrag wird in einen Monatsbetrag umgerechnet.
Wer wird von der Schutzklausel erfasst?
Die Schutzklausel gilt für verschiedene Gruppen von erstmaligen Pensionsantritten im Jahr 2024:
- Alle regulären Alterspensionsantritte 2024
- Alle Schwerarbeitspensionsantritte 2024
- Alle Langzeitversicherten-Antritte 2024
- Alle Pensionsantritte 2024 aufgrund von Invalidität oder Berufsunfähigkeit
- Korridorpensionsantritte 2024 sind nur dann erfasst, wenn Anwärter:innen die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 erfüllt haben und noch beschäftigt waren oder wenn sie arbeitslos sind und die Korridorpension 2024 antreten.
Was fehlt und bleibt offen?
Auch wenn die Schutzklausel – nach Kritik durch AK und ÖGB - bereits einen Fortschritt darstellt, da er die Interessen von Schwerarbeiter:innen, Langzeitversicherten und Invaliditätspensionist:innen berücksichtigt, blieb ein Teil der Korridorpensionisten außen vor, was als unbefriedigend zu betrachten ist.
Auch für 2025 wurde die Schlutzklausel - auf Druck des ÖGB - beschlossen => zum Artikel