In Österreich gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Das bedeutet, dass kein Mensch aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, seines Alters, seiner Weltanschauung oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf – das gilt natürlich auch in der Arbeitswelt. Diskriminierung hat hier keinen Platz - alle ArbeitnehmerInnen, auch Menschen mit Behinderung, müssen die gleichen Chancen und Rechte haben.
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