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startupstockphotos/pixabay

Arbeitsunfall im Homeoffice

Arbeitsplätze werden dank der fortschreitenden Digitalisierung immer mobiler und immer mehr ArbeitnehmerInnen arbeiten zumindest zeitweise von zu Hause aus. Doch arbeitsrechtlich ist die Situation bei Homeoffice oft unklar – was ist Arbeit und was ist privat?

Wann gilt ein Unfall als Arbeitsunfall?

Erst kürzlich hat das Sozialgericht München einen Homeoffice-Unfall behandelt und entschieden: Wenn man im Homeoffice auf dem Weg zwischen WC und Schreibtisch stürzt, dann ist das kein Arbeitsunfall. Aber wie sieht die rechtliche Situation in Österreich aus? Diese Frage hat die Tageszeitung „Die Presse“ den AK-ArbeitsrechtsexpertInnen, Christa Marischka und Alexander Tomanek, gestellt.

Fazit: Es gibt keine generelle Regelung – es kommt immer auf den Einzelfall an.

„Die Judikatur zum Thema Homeoffice ist dünn – es gibt keine konkreten arbeitsrechtlichen Regeln für Homeoffice,“ sagt Marischka. „Beim Münchner Urteil hieß es beispielweise der Weg aufs Klo sei eine private und keine dienstliche Handlung. In diesem Punkt hätten ArbeitnehmerInnen in Österreich tendenziell bessere Chancen, zumal das Arbeitsrecht sogar eine Regelung über Unfälle enthält, die im Zusammenhang mit der "Befriedigung lebensnotwendiger persönlicher Bedürfnisse" passieren. Wenn es allerdings während der Arbeitszeit im Homeoffice an der Tür klingelt und ich am Weg dahin über die Katze stolpere, dann ist das kein Arbeitsunfall,“ so die Juristin.

Welchen Unterschied macht es für ArbeitnehmerInnen?

Wird ein Unfall in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche, als bei privaten Unfällen. Bei Arbeitsunfällen können Ansprüche bei der AUVA geltend gemacht werden, bei privaten Unfällen bei der jeweiligen Krankenkasse. Gerade bei größeren Unfällen mit langwierigen oder sogar dauerhaften Gesundheitsfolgen sind das oft große finanzielle Unterschiede.

Wer darf Homeoffice nutzen?

„Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es in Österreich für ArbeitnehmerInnen nicht. Viele Arbeitgeber regeln das allerdings in Betriebsvereinbarungen oder auch mit konkreten Vereinbarungen für einzelne MitarbeiterInnen“, erklärt AK-Experte Tomanek. Einer aktuellen Umfrage von Deloitte gemeinsam mit den Universitäten Wien und Graz zufolge bieten 97 aller österreichischen Firmen ihren MitarbeiterInnen zumindest punktuell an, von zuhause zu arbeiten. „In Zukunft wird es immer mehr mobile Arbeitsplätze geben, da ist der Gesetzgeber gefordert, das Arbeitsrecht den neuen Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen“, ergänzt Marischka.