Zum Hauptinhalt wechseln
©VfGH/Achim Bieniek

Kassenumbau: Der VfGH hat entschieden

Der Entscheid vom VfGH löst im Österreichischen Gewerkschaftsbund gemischte Gefühle aus. Denn einige Punkte sind für die Beschäftigten positiv ausgefallen, andere nicht.

Was gut gelaufen ist

Positiv für die Versicherten ist, dass die Beitragsprüfung nicht in die Verantwortung der Finanzverwaltung kommt, sondern in der Sozialversicherung bleibt. Hintergrund: Ursprünglich wollte die türkis-blaue Bundesregierung, die Beitragsprüfung zur Finanzverwaltung auslagern. Mit dem VfGH-Entscheid bleibt dieses wichtige Kontrollinstrument bei der Sozialversicherung, die jahrzehntelange Expertise darin hat.

Für den ÖGB steht fest: Wer Beiträge einhebt, der muss auch die korrekte Abführung prüfen können. Nur so können die Ansprüche von Versicherten gewahrt werden. Im bewährten System prüfen die Beitragsprüfer der Sozialversicherung auch, ob der Kollektivertrag eingehalten wird und sichern damit Ansprüche bei Pensionen oder für das Krankengeld. Auch für die Beschäftigten der Beitragsprüfung ist diese Entscheidung ein Vorteil, weil sie damit nicht an eine andere Institution zwangszugewiesen werden.

Was nicht gut gelaufen ist

Negativ für die Versicherten ist hingegen die VfGH-Entscheidung, dass die sogenannte „Parität“ verfassungskonform ist. Damit können die Betroffenen nicht mehr selbst über ihre Gesundheitsversorgung entscheiden. Stattdessen entscheidet eine kleine Gruppe von Arbeitgebern, die erstens eine eigene Versicherung hat und zweitens ganz andere Interessen verfolgt. Dies stellt einen herben Rückschlag für 7,2 Millionen Versicherte dar.

Der ÖGB hat davor gewarnt und die Gefahren genannt. Offenbar sieht der VfGH die Parität im Ermessensspielraum des Gesetzgebers. Das bedeutet: Die Bundesregierung muss diesen Ermessensspielraum nutzen, um im Interesse der Menschen eine neue gute Struktur aufzubauen. Um die beste medizinische Versorgung zu garantieren, muss deshalb jetzt auf politischer Ebene rasch gehandelt werden.

Wie es nun weitergeht

Der VfGH entscheidet zwar, ob ein Gesetz der österreichischen Verfassung entspricht, nicht aber darüber, ob ein Vorhaben politisch klug oder sinnvoll ist. In diesem Sinne ändert der Entscheid des VfGH nichts an der Position der Gewerkschaften, dass die „Parität“ für die Mehrheit der Menschen unfair ist. „Wir akzeptieren diese Entscheidung selbstverständlich, aber sie ändert nichts an unserer Position: Wir werden uns weiterhin für eine gute Gesundheitsversorgung, für ein gutes Leben einsetzen“, sagt dazu ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Der ÖGB wird nun gemeinsam mit der Arbeiterkammer die VfGH-Entscheidung analysieren. Das Ergebnis dieser Analyse wird am 16. Dezember in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert.