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Wie es mit der Krankenkasse weitergeht

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vergangene Woche die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bestätigt hatte, ging es in der vorerst letzten Sitzung des sogenannten Überleitungsausschusses um konkrete Beschlüsse zum Start der ÖGK, der am 1. Jänner 2020 ansteht. In diesem Ausschuss stimmen sechs Arbeitnehmervertreter und sechs Arbeitgebervertreter über die neuen Rahmenbedingungen der neuen ÖGK ab.

Was bisher geschah

Im Vorfeld dieser Sitzung geriet ein Dokument von der Wirtschaft an die Öffentlichkeit. Laut diesem Papier hätten Arbeitgeber in Zukunft beispielsweise gerne das Recht, bei Verdacht dem kranken Mitarbeiter daheim einen Kontrolleur der Kasse vorbeizuschicken. Bisher konnten Arbeitgeber dies nur anregen. Nach dem Einsatz von Seiten der Gewerkschaft geriet die Wirtschaftskammer unter Druck und musste zurückrudern.

Was gilt nun nach dem Überleitungsausschuss konkret?

In erster Linie wurde die Leistungsharmonisierung für Versicherte einstimmig abgesegnet. Neben wichtigen Organisationsfragen regelt diese vor allem Leistungen für die Versicherten in jenen Leistungsbereichen, in denen das Gesetz den einzelnen Kassen Regelungsspielräume gibt. Gab es einst noch Satzungsunterschiede zwischen den Gebietskrankenkassen, sollen diese Leistungen nun Schritt für Schritt harmonisiert und somit verbessert werden. Der größte Teil dieser Harmonisierung wurde jedoch bereits zwischen 2016 und 2018 beschlossen.

Krankenstandsüberprüfung erstmal vom Tisch

Das Thema Krankenstände wurde von den Gewerkschaften abgewendet. Somit kann der Plan der Wirtschaft vorerst nicht umgesetzt werden, was auch der monatelangen Arbeit der Gewerkschaften zu verdanken ist. Allerdings wurde die ÖGK in der Sitzung mit der Erstellung einer genauen Analyse dieses wichtigen Punktes beauftragt. Auf Basis der neuen Daten könnten dann trotzdem weitere Maßnahmen zur Überprüfung von Krankenständen beschlossen werden. Laut Experten wäre dies jedoch unwahrscheinlich, da der Fehlzeitenreport auf rückläufige Krankenstandstage hinweist. Es gäbe im Gegenteil das Problem, dass viele ArbeitnehmerInnen sich bei Krankheit in die Arbeit schleppen.

Gefahr von Privatisierung und Selbstbehalten bleibt

Die Gefahr einer Einflussnahme zu Lasten der ArbeitnehmerInnen besteht jedoch weiterhin, da sie nach dem Kassenumbau an großem Einfluss gewinnen. Damit können Verbesserungen für die Versicherten zukünftig von Arbeitgebern blockiert werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Verschlechterungen wie längere Wartezeiten, mehr Privatisierung und steigende Selbstbehalte für PatientInnen zur Realität werden, wenn die notwendige Finanzierung der Krankenkassen ausbleibt. Der ÖGB wird diese Entwicklungen genau beobachten.