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Schwerwiegende Gründe wie Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Körperverletzung oder Veruntreuung führen zu einer Entlassung.

Auflösung des Dienstverhältnisses

Tipps, um nicht entlassen zu werden

Wie Sie sich an in Ihrem Arbeitsplatz verhalten sollten, um ihn auch zu behalten

Ab und an kommt es in Unternehmen zu Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Manchmal sind es Kleinigkeiten, bei denen ein Auge zugedrückt werden kann. Manchmal sind es aber gravierende Fehler, die arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Schwerwiegende Gründe führen zu einer Entlassung. Diese muss der Arbeitgeber aber sofort aussprechen, wenn er vom Entlassungsgrund erfährt – später handelt es sich um eine unberechtigte Entlassung.

Blaumachen

Nicht krank sein und trotzdem zuhause bleiben, um sich einen Urlaubstag zu erschleichen, findet kein Arbeitgeber in Ordnung. Das sogenannte „blaumachen“ mag zu Schulzeiten vielleicht noch durchgegangen sein, arbeitsrechtlich ist es sicher kein Kavaliersdelikt. Streng genommen täuscht der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit vor, die in Folge zur Entlassung führen kann.

Alkoholisiert am Arbeitsplatz

Fest steht, wer alkoholisiert arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die KollegInnen. Auch wenn es kein generelles Alkoholverbot für ArbeitnehmerInnen gibt, wer volltrunken oder in erheblich berauschtem Zustand in der Arbeit erscheint, riskiert eine Entlassung. Je nach Art der Tätigkeit kann dies bereits zu einem Vertrauensverlust des Dienstgebers führen und damit im Einzelfall eine "Fristlose", selbst beim ersten Verstoß, gerechtfertigt sein. Denkbar ist dies zum Beispiel, wenn eine wichtige Präsentation vor einem Kunden ansteht oder der/die FahrerIn eines öffentlichen Verkehrsmittel verkehrsuntüchtig ist.

Körperverletzung

Manchmal kann es am Arbeitsplatz auch zu Unstimmigkeiten oder gar Streitereien mit KollegInnen, dem Chef oder der Chefin kommen. Sein Temperament sollte man trotzdem unter Kontrolle halten, denn wer seinen Chef oder auch andere in der Arbeit tätlich angreift, körperlich verletzt oder erhebliche Ehrverletzungen (Verleumdung, Beleidigung) gegen den Dienstgeber, dessen Angehörige oder Mitbedienstete verübt, riskiert eine Entlassung.

Diebstahl und Veruntreuung

Ein paar Zehn-Euro-Scheine aus der Kassa, eine Goldkette oder Büromaterial: Egal was Sie aus der Arbeit mitgehen lassen, Diebstahl ist niemals ein Kavaliersdelikt. Es ist nicht nur ein Vertrauensbruch zwischen MitarbeiterIn und Arbeitgeber, sondern auch eine ernstzunehmende Straftat. Neben einer möglichen Entlassung, sind auch eine Anzeige wegen Diebstahls und rechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Veruntreuung von beispielsweise Betriebseigentum oder Betriebsvermögen, um sich selbst damit zu bereichern.

Arbeitsleistung verweigern

Wer ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für "längere" Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert, liefert dem Arbeitgeber ebenfalls einen Entlassungsgrund.