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ÖGB/Thomas Reimer

Mehr als 100.000 Menschen sind gegen den 12-Stunden-Tag auf die Straße gegangen

Arbeitszeit

48 Stunden sind mehr als genug

Schwarz-Blau erlaubt 60-Stunden-Woche, aber EU setzt Grenzen

Seit einem Jahr gilt das schwarz-blaue 60-Stunden-Woche-Gesetz. Aber dank der EU dürfen im Schnitt trotzdem „nur“ 48 Wochenstunden gearbeitet werden. EU-Regeln für die Arbeitswelt haben in Österreich oft nur wenig praktische Bedeutung – denn in vielen Bereichen hat die Gewerkschaftsbewegung dafür gesorgt, dass die österreichischen Gesetze ohnehin besseren Schutz für die ArbeitnehmerInnen bieten, als die EU-Mindeststandards vorsehen.

EU erlaubt maximal 48 Stunden im 17-Wochen-Durchschnitt

Anders ist das bei der Arbeitszeit: Seit Schwarz-blau die 60-Stunden-Woche ermöglicht hat, müssen wir ÖsterreicherInnen auf einmal froh über eine EU-Richtlinie sein, die die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden im 17-Wochen-Durchschnitt begrenzt.

ArbeitnehmerInnen vor überlangem Arbeiten schützen!

Entscheidend ist nun, wie man die 17 Wochen interpretiert: Mit fixem Anfangs- und Enddatum, oder rollierend, also immer auf die 17 unmittelbar vorangegangenen Wochen bezogen. Was nach juristischer Spitzfindigkeit klingt, kann in der Praxis drastische Auswirkungen haben. Was die unterschiedliche Art der Berechnung bewirkt, erklärt oegb.at in der Schnellinfo (Download). Zusammenfassung: Der/die ArbeitnehmerIn wird bei rollierendem Durchrechnungszeitraum besser vor lang anhaltender Höchstbelastung durch die 60-Stunden-Woche geschützt.

Gesetz zurücknehmen und neu verhandeln!

Das Parlament sollte daher am besten gleich rollierende Durchrechnungszeiträume beschließen. Dann wäre die Rechtslage eindeutig und einfach zu kontrollieren, und die ArbeitnehmerInnen wären effizient vor gesundheitsschädlichen, überlangen Arbeitszeiten geschützt. Noch besser wäre es selbstverständlich, das 12-Stunden-Tag/60-Stunden-Woche-Gesetz wieder zurückzunehmen und neu zu verhandeln, wie das ÖGB-Präsident Katzian wiederholt gefordert hat.