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No Pay Day! Überstunden bis Jahresende unbezahlt

Nur Saures, nichts Süßes bekommen die ArbeitnehmerInnen zu Halloween: Statistisch betrachtet, werden ab 31. Oktober Überstunden nicht mehr abgegolten – also weder bezahlt noch in Zeitausgleich umgewandelt. „Es darf sich nicht mehr auszahlen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren gerechten Lohn zu prellen!“, fordert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Er und AK-Präsidentin Renate Anderl haben daher den „No Pay Day“ ausgerufen, denn, so Anderl: „Überstunden gehören bezahlt, soviel Respekt muss sein!“

Überstunden werden einfach nicht bezahlt

Stavros C. war einer von den Geprellten. Er hatte bei einem Transportunternehmen jeden Monat rund 50 Überstunden gemacht, wie die AK berichtet hat. Als er für die Überstunden Geld sehen wollte, wurde er gekündigt. Stavros ging mit Unterstützung der AK vor Gericht und erkämpfte dort den offenen Lohn, ausstehende Sonderzahlungen, nicht verbrauchten Urlaub, einen großen Teil der Überstunden und eine Kündigungsentschädigung. Er bekam rund 5.000 Euro nachbezahlt.

Zwei Monate lang Überstunden ohne Geld und ohne Zeitausgleich

Stavros C. ist leider kein Einzelfall. 2018 haben alle ArbeitnehmerInnen in Österreich insgesamt 255 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet. Davon wurden laut Statistik Austria 43 Millionen nicht abgegolten – und zwar weder in Geld, noch gab es dafür Zeitausgleich. „43 Millionen unbezahlte Überstunden! Das ist so viel, als würden alle ArbeitnehmerInnen gute zwei Monate im Jahr kein Geld und keinen Zeitausgleich für Überstunden bekommen“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.

Fast niemand klagt seinen Chef, weil sonst der Job weg ist

Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses fordern einige ArbeitnehmerInnen vergeblich die Bezahlung offener Überstunden ein. Viele trauen sich das aus Angst um ihren Arbeitsplatz erst gar nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, wollen viele Arbeitnehmer offene Mehr- und Überstunden einklagen.

In vielen Branchen verfallen Überstunden nach drei Monaten

Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb für Stavros C. ein bitterer Beigeschmack: Sämtliche Überstunden, die mehr als drei Monate zurücklagen, waren verfallen. Das sieht der für Stavros geltende Kollektivvertrag leider vor. „Leider ist eine solche Verfallsklausel nach der derzeitigen Rechtslage zulässig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfallsfristen für Überstundenzuschläge.“

Doppeltes Entgelt, wenn ArbeitnehmerInnen Überstunden einklagen müssen

Für Stavros C.s Arbeitgeber hat es sich also trotz gerichtlicher Niederlage ausgezahlt, das Gesetz zu brechen und die Überstunden einfach nicht zu bezahlen. Denn absurderweise gibt es keinerlei Strafe für Firmen, die Überstunden einfach nicht bezahlen. Alles, was ihnen passieren kann: Wenn die Überstunden eingeklagt werden, dann müssen sie sie bezahlen – was sie ja ohnehin schon hätten tun müssen. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Es darf sich nicht mehr auszahlen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren gerechten Lohn zu prellen! Das Risiko muss durch saftige Zuschläge so hoch ausfallen, dass auch die unredlichen unter den Unternehmern die Überstunden gleich von Anfang an richtig auszahlen.“ Ein Schritt in diese Richtung wäre ein Überstunden-Doppel: Wenn den ArbeitnehmerInnen die Überstundenbezahlung vorenthalten wird, dann ist etwa das doppelte Entgelt fällig.

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