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Wenn Arbeitgeber Kurzarbeit nicht nutzen, müssen Beschäftigte weiterhin bezahlt werden
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: Geschlossene Betriebe müssen MitarbeiterInnen weiterbezahlen (Foto: ÖGB)

Geschlossene Betriebe müssen MitarbeiterInnen weiterbezahlen

Medien, unter anderem derstandard.at, haben am 18. März berichtet, dass Menschen, die nach dem neuen COVID-19 Gesetz nicht arbeiten, weil dem Betrieb Beschränkungen auferlegt wurden, nicht mehr bezahlt werden müssen. „Das ist definitiv falsch und wurde in der Nacht zum 18. März auch in einem Gespräch mit Regierung und Sozialpartnern klargestellt“, stellt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian richtig.

Dem ÖGB liege bereits ein entsprechendes Rechtsgutachten vor. Ebenfalls gebe es die Bereitschaft der Regierung, wenn es da Nachschärfungen braucht, diese vorzunehmen. „Geschlossene Betriebe müssen MitarbeiterInnen weiterbezahlen“, fasst der Präsident zusammen. Das entsprechende Gesetz dazu soll am kommenden Freitag im Parlament beschlossen werden, sagte auch AK-Direktor Christoph Klein in einer Aussendung. 

Argument der Höheren Gewalt geht ins Leere 

„In der aktuellen Situation mit höherer Gewalt zu argumentieren, und dadurch das Risiko von den Arbeitgebern auf die ArbeitnehmerInnen zu schieben, geht ins Leere“, argumentiert ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller. Arbeitgeber hätten auch die Möglichkeit, ArbeitnehmerInnen andere Tätigkeiten aufzutragen und vor allem gebe es die Möglichkeit der Kurzarbeit. „Arbeitgeber können Kurzarbeit vereinbaren und sich Förderungen dafür holen. Sie können daher nicht einfach die Zahlung des Entgelts einstellen.“  

Auch bei Betriebseinschränkungen müssen Arbeitgeber ihrer Pflicht der Entgeltfortzahlung nachkommen, wenn sie von Kurzarbeit nicht Gebrauch machen.

ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller

Dieser Meinung ist auch Martin Risak, Arbeitsrechtsexperte an der Uni-Wien, wie er auf Twitter veröffentlichte: „Das mit der höheren Gewalt und dem Aussetzen der Entgeltszahlung gem § 1155 ABGB ist nicht ganz so eindeutig, wie die Anwälte*innen in dem Standard-Beitrag das so meinen.“ Der Ersatz des Verdienstentgangs würde durch Kurzarbeit und Maßnahmen für Arbeitgeber modifiziert. Damit bekräftigt auch Risak das Argument, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten weiterbezahlen müssen (Entgeltfortzahlung), wenn sie die Corona-Kurzarbeit nicht nutzen.    

In diesem Sinne appelliert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian erneut an alle Unternehmerinnen und Unternehmer: „Nützen Sie die Corona-Kurzarbeit!“