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©Jenny Sturm - stock.adobe.com

Schutzpaket für Beschäftigte im Handel beschlossen

Die Beschäftigten im Lebensmittelhandel gehören zu den AlltagsheldInnen, die seit Tagen an ihre Leistungsgrenzen gehen, um in dieser Aunahmesituation die Versorgung der Menschen aufrecht zu erhalten. Sie sind großem Stress und teilweise auch Aggressionen von KundInnen ausgesetzt, dazu kommt die permanente Sorge, sich mit dem Virus anzustecken.

Die zuständige Gewerkschaft der Privatangestellen, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) setzte sich mit ihrer Forderung nach mehr Schutz für die Betroffenen durch, am 19. März schnürten die Sozialpartner folgendes Maßnahmenpaket:

1. Öffnungszeiten bis maximal 19.00 Uhr

Das Einkaufsverhalten der Österreicherinnen hat sich in Zeiten von Ausgangssperren und Home Office geändert. „Kein Mensch muss jetzt um 21 Uhr einkaufen gehen“, argumentierte GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber. Die jetzt durchgesetzte Schließung um spätestens 19 Uhr ist auch wichtig, um Krankenstände wegen Überlastung zu reduzieren und Ruhezeiten im Handel besser einhalten zu können. Diese Krisen-Ladenschlusszeit gilt ab Montag, 23. März und ist Teil der allgemeinen Corona-Verordnung der Bundesregierung.

2. Freistellung von schwangeren ArbeitnehmerInnen und besonderer Schutz von gefährdeten ArbeitnehmerInnen

„Der Handel ist eine Frauenbranche, Schwangere brauchen besonderen Schutz“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Die Betriebe sind aufgefordert, dieser Verantwortung nachzukommen und Betroffene vom Dienst freizustellen.“ ArbeitnehmerInnen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, COPD, Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen etc. sollen nicht mehr in Bereichen mit direktem Kundenkontakt eingesetzt werden.

3. Abgabenfreie Behandlung von „Corona-Zulagen“

Viele Unternehmen sind bereit, den Beschäftigten ihre Leistung und die aktuell besondere Arbeitsbelastung durch Prämien und Zulagen zu honorieren. Hier gibt es die gemeinsame Aufforderung der Sozialpartner an die Bundesregierung, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Geld abgabenfrei, also netto, bei den Beschäftigten ankommt.

4. Einheitliche Standards für mehr Hygiene

Hier geht es um Plexiglasscheiben an den Kassen und Abstandhaltern an Kassen und Theken, etwa durch Bodenmarkierungen, genauso wie darum ausreichend Handschuhe und Desinfektionsmitteln für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen Kassenarbeitsplätze, Aufenthaltsräume und Toiletten öfter gereinigt werden. Der ÖGB-Präsident appelliert außerdem an die Unternehmen, das Scannen von Kundenkarten an den Kassen zu untersagen und das Maßnahmenpaket strikt umzusetzen: „Rabattpunkte können zu einem späteren Zeitpunkt nachgebucht werden! Jetzt geht es darum, den Beschäftigten im Handel den Schutz zu ermöglichen, den sie brauchen!“

Alle arbeitsrechtlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gibt es auf: jobundcorona.at