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Alkohol am Arbeitsplatz

Am ersten Freitag im August findet jedes Jahr der internationale Tag des Bieres statt. Weltweit wird an diesem Tag das Getränk gefeiert und getrunken. Achtung: Am Arbeitsplatz solltest du das aber nicht machen! Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“

Gibt es ein gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz?

Nein, gibt es nicht. Allerdings: ArbeitnehmerInnen dürfen sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können – so steht es im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Das gilt vor Dienstantritt, während der Arbeit und in Pausen.

Auch wenn es kein generelles Verbot gibt, so kann in einigen Bereichen, wo zum Beispiel Maschinen bedient werden, aus Sicherheitsgründen sehr wohl ein Verbot ausgesprochen werden. Verhängt der Chef ein absolutes Alkoholverbot, muss ich mich als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin daran halten. Außerdem kann der Konsum von Alkohol im Betrieb durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
 

Sind Alkohol- und Drogentests erlaubt?

Nein – grundsätzlich nicht. Derartige Kontrollen sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Allerdings: Es gibt gewisse Berufe, wo aufgrund hoher Gefährlichkeit der Tätigkeit dieses Tests erlaubt sind - bei BerufskraftfahrerInnen, LokführerInnen oder Piloten etwa. 

Was passiert, wenn ich sturzbetrunken in der Arbeit erscheine?

Kommst du völlig betrunken oder erheblich berauscht, riskierst du eine „Fristlose“. Es kommt aber auch in diesem Fall darauf an, welchen Beruf du hast. Handelt es sich um einen Einzelfall, kannst du aber auch Glück haben und dein Chef schickt dich im besten Fall „nur" nach Hause. Passiert das, bekommst du für diesen Zeitraum keinen Lohn oder Gehalt, da es sich nicht um eine Krankheit handelt. Nur krankhaft alkoholabhängige DienstnehmerInnen behalten ihren Entgeltfortzahlungsanspruch.

Darf ich beim Bewerbungsgespräch gefragt werden, ob und wie viel Alkohol ich trinke?

Nein, darfst du nicht. Fragen nach deinem Alkoholkonsum (oder Konsum von anderen berauschenden Mitteln) verletzen deine gesetzlich geschützte Privatsphäre. Du kannst die Frage übrigens auch falsch beantworten. Du braucht auch keine Antwort geben, wenn du gefragt wirst, ob du jemals wegen eines Alkohol- oder Drogenproblems in Behandlung warst oder aktuell bist.

Alkoholfrei am Arbeitsplatz bedeutet leistungsfähigere und gesündere MitarbeiterInnen, zufriedene Kunden sowie geringes Fehler- und Unfallrisiko für Unternehmen.

Wer alkoholisiert arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen. 30 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle passieren nachweislich alkoholbedingt. Alkoholkranke ArbeitnehmerInnen fehlen 16-mal häufiger am Arbeitsplatz. 

Alkohol am Arbeitsplatz ist weiterhin ein Tabuthema. Wenn du Hilfe sucht oder jemandem helfen willst, gibt es Menschen, die dich unterstützen können! Informationen und Angebote bieten etwa die Anonymen Alkoholiker unter www.anonyme-alkoholiker.at.