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	Pflichtpraktikum – deine Rechte und Pflichten
Wer ein Pflichtpraktikum oder einen Ferialjob beginnt, ist dem Arbeitgeber nicht hilflos ausgeliefert – wir klären auf über die Rechte und Pflichten ingo_bartussek_stock.adobe.com

Pflichtpraktikum – deine Rechte und Pflichten

Mit dem Start in die Arbeitswelt beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt.

Wer einen der heißbegehrten Ausbildungsplätze ergattert hat, sollte genau über seine Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Wir haben bei ÖGB-Arbeitsrechtsexperten Michael Trinko nachgefragt.  

Was ist Sinn und Zweck eines Pflichtpraktikums?  

Ziel ist es, den in der Schule erlernten Stoff praktisch umzusetzen. Ein Pflichtpraktikum ist eigentlich ein Ausbildungsverhältnis. Es hat also einen Ausbildungszweck. Typisch sind etwa die Pflichtpraktika in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HBLA oder HAK oder auf FHs. Diese sind auch im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben.

Achtung: Umgangssprachlich wird mit „Praktikum“ aber auch oft ein Ferial- oder Ferienjob bezeichnet oder gemeint. Hier geht es nicht vorrangig um Ausbildung, sondern es handelt sich um ein befristetes Dienstverhältnis.

Was darf bzw. muss ein/e PraktikantIn tun?  

Wer ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Lehrplans macht, soll seine theoretisch erworbenen Kenntnisse, also das, was er oder sie in der Schule gelernt hat, in der Praxis ausprobieren können.

Kaffee kochen oder Kopieren gehören nicht dazu. Das sind keine Tätigkeiten, die Ausbildungscharakter haben. Anders ist das bei einem Ferialjob, da gibt es hinsichtlich der Tätigkeiten keine so strengen Regeln.  

Gibt es zeitliche Begrenzungen oder darf der/die Jugendliche - etwa bei einem Pflichtpraktikum in der Gastronomie - bis zur Sperrstunde arbeiten? 

Bei der Arbeitszeit gibt es für Jugendliche Sonderbestimmungen: Sie dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten.

Ab 4,5 Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu. Weitere zeitliche Begrenzungen sind für Jugendliche etwa auch hinsichtlich Nachtarbeit vorgesehen. 

Wie muss ein/e PraktikantIn entlohnt werden? 

In vielen Bereichen gibt es für Pflichtpraktikanten eigene Regelungen in Kollektivverträgen, zum Beispiel im Gastgewerbe oder im Handel. Die vorgesehene Vergütung entspricht von der Höhe meistens der Lehrlingsentschädigung

Kann sich ein/e PraktikantIn über den Arbeitgeber beschweren? Wenn ja, wo? 

Natürlich. Bei Fragen zum Thema Praktikum und Ferienjob können sich Eltern und Betroffene an die Gewerkschaften oder die Arbeiterkammern wenden. Das sollten sie auch unbedingt tun. Jeder Fall ist anders und muss ganz genau rechtlich geprüft werden. 


Rund 50.000 SchülerInnen von Österreichs Tourismusschulen, HAK, HTL, Fach- oder Handelsschulen und Studierende sind jährlich verpflichtet, ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum in einem Betrieb zu absolvieren. Der Großteil davon macht das im Sommer.

Die meisten PraktikantInnen gibt es im Bereich Banken/Versicherungen und im Handel. Danach folgt die Gastronomie – dort könnten laut Schätzungen der Arbeiterkammer bis zu 10.000 Jugendliche tätig sein.