Zum Hauptinhalt wechseln
candy1812_stock-adobe.com

Kinderbetreuung

Sonderbetreuungszeit wird bis Ende September verlängert

Nach wie vor kein Rechtsanspruch und keine volle Kostenübernahme durch den Bund

Im letzten Nationalrat vor der Sommerpause wurde die von den Gewerkschaftsfrauen seit Monaten geforderte Verlängerung der Sonderbetreuungszeit endlich beschlossen. Grundsätzlich begrüßenswert – doch die Maßnahme greift zu kurz. Es fehlt nach wie vor ein Rechtsanspruch und die volle Kostenübernahme durch den Bund

Keine Unterstützung für die Sommerferien

In den Sommermonaten bringt die Regelung jedenfalls kaum Entlastung für Eltern, denn die Sonderbetreuungszeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Schulen und Kindergärten coronabedingt geschlossen werden – nicht wenn sie grundsätzlich geschlossen haben. Die meisten Eltern können also diese Unterstützung erst im September in Anspruch nehmen.

Es braucht langfristige Planung

Es ist nach wie vor unklar, wie sich die Corona-Situation im Herbst entwickeln wird. ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann fordert daher eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis mindestens Ende des Jahres. „Eltern brauchen jetzt Planungssicherheit und echte Unterstützung statt kurzfristigen Lösungen“, so Schumann.

Nachfrage bei Eltern hoch

Die Bundesregierung gab bekannt, dass mit Stichtag 25. Mai insgesamt bereits 4.874 Personen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen und dadurch 5.500 Kinder bis 14 Jahre betreut werden konnten – 3.501 Personen davon waren Frauen (72 Prozent) und 1.373 Männer (28 Prozent). Die Finanzierung der Sonderbetreuungszeit erfolgt durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfond.