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Marek Slusarczyk, CC BY 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/3.0>, via Wikimedia Commons

Resolution

Für eine effiziente Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist eine der wichtigsten sozial- und beschäftigungspolitischen Errungenschaften der Legislaturperiode 2019-2024. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die europäische soziale Säule zu einem Teil der gelebten Realität der Arbeitnehmer in der EU zu machen. Eine rechtzeitige, angemessene und getreue Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten muss gewährleistet werden.

Eines der Kernstücke der Richtlinie (EU) 2022/2041 ist Artikel 4(2): Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, in denen die Kollektivvertragsabdeckung unter einem Schwellenwert von 80 % liegt, einen Rahmen zu schaffen, der die Voraussetzungen für Kollektivvertragsverhandlungen schafft und einen Aktionsplan zu deren Förderung aufzustellen. Der Aufbau von Kapazitäten für Sozialpartner und Arbeitsinspektoraten sollte ebenso Teil solcher Maßnahmen sein wie die Gesetzgebung zum Arbeitsrecht und zum öffentlichen Auftragswesen.

Insbesondere in Fällen, in denen die Kollektivvertragsabdeckung unter 80 % liegt, verlangt die Richtlinie eine wirksame Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung der Mindestlohnhöhe. Bedauerlicherweise ist die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne sowie die Erreichung der darin festgelegten Ziele in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten im Rückstand oder bleibt unbefriedigend. Die Situation in Ungarn, dem Mitgliedstaat, der die nächste EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird, mag beispielhaft für einige der derzeitigen Umsetzungsmängel sein. Wir fordern die Entscheidungsträger auf:

  • Den Geltungsbereich von Kollektivverträgen zu verbessern. In Ungarn ist die Kollektivvertragsabdeckung stetig gesunken und liegt derzeit bei etwa 20 %. Die ungarische Regierung muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um diesen Trend zu stoppen und die Kollektivvertragsabdeckung zu erhöhen.
  • Die Angleichung an andere Bestimmungen der Richtlinie muss sichergestellt werden. Das ungarische Rechtssystem muss angepasst werden, um den Bestimmungen der Richtlinie in Bereichen wie dem öffentlichen Auftragswesen, den Arbeitsinspektoraten und einem angemessenen Forum für den nationalen sozialen Dialog zu entsprechen. Der offizielle Vorschlag der Regierung, der am 28. Februar 2024 unter den Sozialpartnern verbreitet und am 1. März 2024 veröffentlicht wurde, kommt jedoch einer vollständigen Weigerung gleich, die Richtlinie umzusetzen. In der Tat würde der ungarische Gesetzgeber mit dem aktuellen Vorschlag nicht einmal die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.
  • Klärung und Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner an der Einrichtung des dreigliedrigen sozialen Dialogs. Den vorgeschlagenen ungarischen Bestimmungen zur Einrichtung eines dreigliedrigen Gremiums für den sozialen Dialog, das zu Mindestlöhnen konsultiert werden soll, fehlt es an Klarheit. Die Regierung verkündete zwar, dass sie ein Forum für Konsultationen einrichten will, doch wird im Text nicht hinreichend präzisiert, ob das Konsultationsgremium einseitig von der Regierung oder als Ergebnis einer umfassenderen Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und der Regierung eingerichtet werden soll.

CETUN verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne aufmerksam. Die Entscheidungsträger:innen auf nationaler und EU-Ebene müssen für eine rechtzeitige, angemessene und getreue Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten sorgen - auch in Ungarn.

Die EU muss sich die arbeitenden Menschen einsetzen. Wird die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne nicht effizient und rechtzeitig umgesetzt, wäre dies ein gefährlicher Präzedenzfall: Es würde die europäische soziale Säule sozialer Rechte untergraben und könnte die Unterstützung der arbeitenden Menschen für das europäische Projekt gefährden.