Mitbestimmung im Betrieb
7 Schritte zum Jugendvertrauensrat
Ab 5 jugendlichen ArbeitnehmerInnen ist im Betrieb eine Vertretung der Lehrlinge zu wählen
Was ist ein Jugendvertrauensrat?
Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist wie ein Klassensprecher die Stimme der jungen KollegInnen in der Arbeit und Lehrausbildung. Ab 5 jugendlichen ArbeitnehmerInnen, die dauerhaft in einem Betrieb beschäftigt sind, muss ein Jugendvertrauensrat gewählt werden. Jugendliche ArbeitnehmerInnen sind Personen, die das 18. Lebensjahr und Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der JVR vertritt die Interessen der Lehrlinge und jungen ArbeitnehmerInnen im Betrieb, hilft bei beruflichen und privaten Problemen. Er wird für zwei Jahre gewählt und ist eine wichtige betriebliche Mitbestimmungsmöglichkeit für die Lehrlinge. Denn der Jugendvertrauensrat schaut im Betrieb darauf, dass die Ausbildung gut abläuft und trägt dazu bei, die Ausbildung ständig zu verbessern.
Wie wird ein Jugendvertrauensrat gewählt?
Schritt 1: Jugendversammlung
Damit ein Jugendvertrauensrat gewählt werden kann, muss eine Jugendversammlung einberufen werden, zu der alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen sowie die Mitglieder des Jugendvertrauensrates im Betrieb eingeladen sind. Teilnahmeberechtigt sind außerdem ein/e VertreterIn der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft und des Betriebsrats. Die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung ist dann, einen Wahlvorstand zu wählen.
Schritt 2: Wahlvorstand
Der Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Gibt es keinen Betriebsrat oder nimmt er die Funktion nicht war, kann dieser Platz auch von der Gewerkschaft oder Arbeiterkammer übernommen werden. Zwei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jedoch jugendliche ArbeitnehmerInnen des Betriebes sein.
Schritt 3: WählerInnenliste
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, anhand des ArbeitnehmerInnenverzeichnisses die Wahlberechtigten festzustellen. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Altersgrenzen am Tag der Wahlausschreibung noch nicht überschritten wurden. Außerdem muss man am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sein.
Schritt 4: Kundmachung
Binnen drei Tagen nach seiner Bestellung muss der Wahlvorstand die Wahl in Form einer Wahlkundmachung ausschreiben. Diese enthält den Tag/die Tage und den Ort der Wahl, die Uhrzeit für die Stimmenabgabe, die Zahl der zu wählenden Jugendvertrauensratsmitglieder und den Ort, an dem die WählerInnenliste einzusehen ist.
Schritt 5: Wahlvorschlag
Personen oder Gruppen, die sich zur Wahl aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einreichen. Der Wahlvorstand muss die Einreichung mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Außerdem müssen die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jedes zu wählendes JVR-Mitglied Unterschriften von zwei wahlberechtigten Jugendlichen) vorliegen.
Kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
Schritt 6: Wahl
Die Wahl findet spätestens vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben.
Schritt 7: Auswertung, Abstimmungsverzeichnis, Wahlverkündung
Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis. Dazu überprüft er die Zahl der abgegeben Wahlkuverts mit der Zahl, der im Abstimmungsverzeichnis vermerkten WählerInnen, und ordnet die gültigen Stimmen dem entsprechendem Wahlvorschlag zu. Das Ergebnis der Wahl muss im Betrieb durch einen Aushang bekannt gegeben werden. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Weg.
Wie viele Personen sind im Jugendvertrauensrat?
Die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Jugendvertrauensrat richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen ArbeitnehmerInnen:
- 1 Jugendvertreter bei 5 bis 10 jugendlichen ArbeitnehmerInnen
- 2 Mitglieder bei 11 bis 30 jugendlichen ArbeitnehmerInnen
- 3 Mitglieder bei 31 bis 50 jugendlichen ArbeitnehmerInnen
- 4 Mitglieder bei 51 bis 100 jugendlichen ArbeitnehmerInnen
Du willst einen Jugendvertrauensrat gründen? Die Österreichiche Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) unterstützt dich. Die Kontakte zur ÖGJ findest du hier.