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Arbeitslosigkeit

Covid-Impfung auch für Arbeitslose keine Pflicht

Arbeitslosengeld darf wegen fehlender Covid-Impfung nicht einfach gestrichen werden

Laut Medienberichten können Jobsuchende eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen, wenn der Arbeitgeber  eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Wer das doch macht, müsse mit Sanktionen und einer Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen. Der ÖGB sieht das anders. Denn, das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und steht ArbeitnehmerInnen ungeachtet einer Covid-Impfung zu. 

Arbeitslosengeld darf nicht einfach gestrichen werden

Das Arbeitslosengeld kann nach laut Gesetz gesperrt werden, wenn der/die Arbeitssuchende eine Voraussetzung verweigert, die von dem Beruf allgemein berechtigt erwartet wird. Solange es aber keine branchenspezifische rechtliche Grundlage für eine Covid-Impfung gibt, darf aufgrund einer fehlenden Impfung – laut Ansicht des ÖGB – das Arbeitslosengeld nicht einfach gestrichen werden. 

Es ist immer der Einzelfall zu prüfen

Eine allumfassende Regelung, wie die Weisung des Ministeriums an das AMS, sieht der ÖGB kritisch, weil sie nicht auf den Einzelfall abzielt. Dieser ist in diesem Fall aber relevant, denn ob Sanktionen möglich sind, wird vom Einzelfall abhängen. 

In einzelnen Berufsgruppen wird eine Covid-19-Schutzimpfung verpflichtend sein können, aber auch dann nicht generell für die ganze Branche. Es ist also immer der Einzelfall zu prüfen. In diesem Fall und bei Fragen dazu, empfehlen wir, dich an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden.