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Frau sitzt mit Mappe in der Hand auf einem Stuhl
Verhalten sich Arbeitgeber nach Bewerbungsgesprächen wie ein Geist, spricht man von Job Ghosting mavoimages – stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Job Ghosting

Den Begriff Ghosting gibt es nicht nur in der Welt von Social Media, sondern auch in der Arbeitswelt - und zwar in Form von Job Ghosting. Er beschreibt die Situation, wenn ein Arbeitgeber nach einem Bewerbungsgespräch nichts mehr von sich hören lässt.

Ghosting, also, dass man durch das plötzliche Abbrechen des Kontakts zum „Geist” gemacht wird, ist in der Welt von Social Media schon lange ein Begriff. Ghosting kommt jedoch nicht nur im Streit unter Bekannten oder dem Beenden von Beziehungen vor, sondern auch in der Arbeitswelt. Von Ghosting spricht man dann, wenn man nach einen erfolgreichen Bewerbungsgespräch nichts mehr vom vermeintlichen Arbeitgeber hört.  

Was ist Job Ghosting? 

Job Ghosting ist keine Einbahnstraße – es kommt auch vor, dass Arbeitnehmer:innen Unternehmen ghosten. Job Ghosting ist also potenziell für beide Seiten ein Ärgernis. Klar ist jedoch: Wenn jemand auf Arbeitssuche ist und sich für einen Posten bewirbt, dann aber gar keine Rückmeldung bekommt, dann kostet das nicht nur Energie und Zeit. So ein Ignoriert-Werden ist aufgrund der erfahrenen Enttäuschung auch psychisch belastend und schwächt das Selbstwertgefühl oft nachhaltig. 

Was steckt hinter Job Ghosting? 

Ghosting im Bewerbungsprozess kann viele Gründe haben. Unternehmen könnten zum Beispiel einen Posten nur der Form halber ausschreiben, obwohl für den Job schon ein interner Mitarbeiter ins Auge gefasst wurde.  

Natürlich kann es auch sein, dass eine Firma unerwartet viele Bewerbungen bekommt und nicht die Kapazität hat, allen Bewerberinnen und Bewerbern individuell zu antworten.  

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Nicht selten kommt es außerdem vor, dass Stellenausschreibungen online noch auffindbar sind, obwohl die betreffende Stelle schon lange besetzt ist. Auch diese Nachlässigkeit mancher Unternehmen hinsichtlich des Entfernens veralteter Ausschreibungen kann ein möglicher Auslöser für unbeabsichtigtes Ghosting sein. 

Tipps vor und bei Job Ghosting! 

  1. Double-Check: Als aller erstes sollte man noch einmal sicher gehen, dass man alle aktuellen Informationen hat. Also noch einmal den Mail-Ordner überprüfen und die Letze Nachricht des Unternehmens nachlesen. Vielleicht hat man einfach etwas übersehen oder überlesen.
  2. Nachfragen: Wer im Bewerbungsprozess ist und plötzlich nichts mehr von Unternehmen hört, sollte nachfragen – per E-Mail oder auch telefonisch. Ghosting kann nämlich auch unabsichtlich entstehen. Wichtig ist es jedenfalls, trotz etwaiger Frustration professionell zu bleiben. 
  3. Ghosting ignorieren: Wer dann nach einiger Zeit noch immer keine Antwort bekommt, ist wirklich von Job Ghosting betroffen. Hier gilt es vor allem, nicht das Selbstvertrauen zu verlieren. Von potenziellen Arbeitgebern ignoriert zu werden, tut oft mehr weh als eine Absage. Aber es ist wichtig, sich nicht entmutigen zu lassen und positiv bei der Jobsuche zu bleiben. Unternehmen, die solche Mittel absichtlich einsetzen, haben außerdem oftmals eine toxische und unprofessionelle Unternehmenskultur – es ist also vielleicht ohnehin besser so.