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Elektroarbeiter 1965
Elektroarbeiter 1965 ÖGB-Archiv

Geschichte des ÖGB

Gewerkschaftsgeschichte ist anders. Sie erzählt die Geschichte der ArbeiterInnen und Angestellten und wie sie gemeinsam mit Gewerkschaften mächtig wurden. Eine auf Solidarität aufgebaute Macht, um Arbeits- und Sozialrechte durchzusetzen, zu verbessern und auch zu verteidigen.

Kurzgeschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung

Winter 1869. Mit einer mächtigen Demonstration zeigt die österreichische Gewerkschaftsbewegung erstmals ihre Stärke. Es geht um das Koalitionsrecht, also das Recht, Gewerkschaften zu gründen und sich diesen anzuschließen. Im April 1870 lenkt die Regierung ein, in der Folge schließen sich in vielen Orten Arbeiter:innen und Angestellte zu Fachvereinen zusammen. Was zunächst fehlt, sind große Dachorganisationen. Im Jahr 1893 gründen dann die sozialdemokratisch orientierten Vereine die „Reichsgewerkschaftskommission“; neun Jahre später, im Jahr 1902, gründet die christlichsoziale Arbeiterbewegung den „Reichsverband der nichtpolitischen Vereinigungen christlicher Arbeiter Österreichs.“

Die Gewerkschaften erkämpften während der Monarchie die ersten sozialpolitischen Erfolge, darunter das Unfallversicherungsgesetz (1888), das Krankenversicherungsgesetz (1889), das Sonntagsruhegesetz und den Elf-Stunden-Tag in Fabriken (1895). Es gelang ihnen, die ersten Kollektivverträge abzuschließen und mit ihnen Arbeitszeitverkürzungen, Pausenregelungen und Urlaube. Den ersten gesetzlichen Urlaubsanspruch erhielten im Jahr 1910 die Angestellten.

Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges verloren die Gewerkschaften Mitglieder an das Heer, viele starben im Krieg. Trotzdem arbeiteten die Funktionär:innen weiter und legten den Grundstein für die Arbeitslosenversicherung und weitere sozialpolitische Errungenschaften der Ersten Republik. Die Jahre 1918 bis 1933 waren geprägt von Hyperinflation, Wirtschaftskrisen, den negativen Auswirkungen der Genfer Völkerbundanleihen auf die Arbeitenden, aber auch von Fortschritten wie dem Arbeiterurlaubsgesetz, dem Kollektivvertragsgesetz (1919), dem Betriebsrätegesetz (1919) und dem Angestelltengesetz (1921).

Der Einfluss der Gewerkschaften und auch die Mitgliederzahlen wuchsen, bis sie nach den Februarkämpfen entweder von den Austrofaschisten aufgelöst wurden oder sich selbst auflösten. Während des austrofaschistischen „Ständestaates“ (1934-1938) und im Nationalsozialismus (1938-1945) gab es keine freien Gewerkschaften.

Mitte April 1945 trafen sich Gewerkschafter:innen und gründeten den überparteilichen Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Es gab viel Arbeit zu erledigen: Neben dem Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft galt es, sozialpolitische Gesetze der Ersten Republik zu erneuern und neue zu beschließen: Das Kollektivvertragsgesetz (1947), das Betriebsrätegesetz (1947) oder das Arbeiterurlaubsgesetz (1959).

Der erste große Erfolg war die Verabschiedung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes im Jahr 1955. Dem folgten bald weitere wichtige Gesetze, wie etwa das Arbeitsverfassungsgesetz (1974), die Verlängerungen des Urlaubs auf fünf Wochen (1975), Arbeitszeitverkürzungen (1959, 1975), das Elternkarenzurlaubsgesetz (1990), das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (2016) oder die Valorisierung der Familienleistungen (2022).

Bis heute ist der ÖGB mit seinen Gewerkschaften und mit seinen mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern die beste Stimme der Arbeitnehmenden und ein Garant für den Sozialstaat. Die Gewerkschaften verhandeln jährlich 450 Kollektivverträge, sichern damit Lohn- und Gehaltserhöhungen und kämpfen täglich für bessere Arbeitsbedingungen.

Gewerkschaftsgeschichte

Die Geschichte der Gewerkschaften begann im Jahr 1870, sie wuchsen während der Monarchie und der Ersten Republik. 1934 wurden sie verboten, im Jahr 1945 erstanden sie unter dem Dach des überparteilichen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) erneut. 

Sozialgesetze

Ohne den dauernden Druck der Gewerkschaftsbewegung gäbe es eine Vielzahl von Sozialgesetzen nicht. 

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