Arbeitszeit
Mehr Freizeit, mehr Mensch sein
Warum es nach 45 Jahren höchste Zeit für eine Arbeitszeitverkürzung ist
Umsetzungen von Arbeitszeitverkürzungen dauerten schon immer lange. Am 1. Mai 1890 forderten rund 100.000 DemonstrantInnen in Wien die Einführung des 8-Stunden-Tages. Erst 29 Jahre später beschloss der Nationalrat das Achtstundentagsgesetz, die 48-Stunden-Woche. Das nächste Ziel war die 40-Stunden-Woche. Erstmals beim Kongress der Freien Gewerkschaften im Jahr 1931 gefordert, dauerte es ereignisreiche 44 Jahre bis zur Umsetzung.
Seit 1975 gibt es die 40-Stunden-Woche für alle.
Im Zweiten Weltkrieg zurück zur 60-Stunden-Woche
Die Austrofaschisten hoben das Achtstundentagsgesetz zwar nicht auf, aber es bestand defacto nur mehr am Papier und die Nationalsozialisten führten die 60-Stunden-Woche ein. Im Nachkriegsösterreich waren sich der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof nicht einig, ob nun das Achtstundentagsgesetz gilt oder die NS-Regelung. Die Gewerkschaften waren sich aber im Jahr 1948 sicher, dass es dringend eine gesetzliche Neuordnung des Arbeitszeitrechts braucht. Die Politik ließ sich Zeit. Vier zwischen 1950 und 1958 eingebrachten Entwürfe wurden abgelehnt.
Gewerkschaften nehmen die Arbeitszeitverkürzung selbst in die Hand
Seit Beginn der 1950er Jahre wurden in Kollektivverträgen die 48-Stunden-Wochen vereinbart. Beim dritten ÖGB-Kongress im Jahr 1955 beschlossen die Delegierten unter anderem die schrittweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden – natürlich bei vollem Lohnausgleich. Wieder gelang es in einigen Kollektivverträgen die Wochenarbeitszeit von 48 auf 45 Stunden zu verkürzen – auch wenn es dazu den einen oder anderen Streik dazu brauchte.
Im Dezember 1958 wurde der Generalkollektivvertrag zur Arbeitszeitverkürzung von 48 auf 45 Stunden bei vollem Lohnausgleich unterzeichnet.
Keinen Streik, aber viel Sitzfleisch brauchte es, bis im Dezember 1958 der Generalkollektivvertrag zur Arbeitszeitverkürzung von 48 auf 45 Stunden - bei vollem Lohnausgleich – zwischen ÖGB und Bundeswirtschaftskammer unterzeichnet wurde. Ab 1. Februar 1959 arbeiteten 1,6 Millionen Menschen weniger und erhielten teilweise sogar noch zusätzliche Lohnerhöhungen.
Schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche
Die Gewerkschaften feierten zwar den erfolgreichen Abschluss, forderten aber gleichzeitig ein modernes Arbeitszeitgesetz. Schließlich können Kollektivverträge einfach gekündigt werden. Die Wirtschaft fürchtete aber den „Ruin der österreichischen Industrie und den Verlust der internationalen Konkurrenzfähigkeit“. Der Wirtschaftsbeirat widersprach ihnen und führte an, dass die Einführung der 40-Stunden-Woche bis Mitte der 1970er-Jahre wirtschaftlich durchaus möglich sei.
890.000 Menschen unterschrieben Volksbegehren für 40-Stunden-Woche
Während der ÖVP-Alleinregierung startete im Mai 1969 die SPÖ ein Volksbegehren zur Einführung der 40-Stunden-Woche und fast 890.000 Menschen unterschrieben es. Im September einigten sich die Sozialpartner auf eine etappenweise Verkürzung der Arbeitszeit bis 1975. Am 31. Dezember 1969 verabschiedete der Nationalrat das Arbeitszeitgesetz.
Am 1. Jänner 1970 trat die 43-Stunden-Woche in Kraft, ab 1972 die 42-Stunden-Woche und ab 1975 die 40-Stunden-Woche.
Schon kurz darauf, im Jahr 1983, wurde beim 10. ÖGB-Bundeskongress der Antrag „Zur Einführung der 35-Stunden-Woche“ beschlossen. Wieder wurden in Kollektivverträgen kürzere Arbeitszeiten festgelegt, meist 38,5 Wochenstunden, aber in einigen auch 36.
Arbeitszeitverkürzung als Gegenmittel
Die Corona-Pandemie kostete auch hunderttausenden Menschen ihren Arbeitsplatz. Als Gegenmittel fordert der ÖGB eine Arbeitszeitverkürzung. Ideen dazu gibt es genug: die Vier-Tage-Woche, die sechste Urlaubswoche für alle und weitere Modelle der Arbeitszeitverkürzung, wie etwa von der GPA-djp.