Alle Menschen müssen die gleichen Chancen und Rechte haben – unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung. In der Arbeitswelt bedeutet das vor allem die Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie von jungen und älteren ArbeitnehmerInnen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung und die Integration von MigrantInnen. Diskriminierung hat hier keinen Platz – die Zukunft der Arbeitswelt liegt in der Diversität und Vielfalt.
Gleichstellung
Wer räumt den Geschirrspüler ein, wer holt die Kinder ab, wer kümmert sich um die Oma? Diese unbezahlte Arbeit leisten deutlich öfter Frauen als Männer. Dadurch müssen sie bei der bezahlten Arbeit oft zurückstecken. Und auch für gleichwertige Erwerbsarbeit bekommen Frauen in Österreich nach wie vor 20 Prozent weniger bezahlt als ihre männlichen Kollegen – insgesamt haben sie dadurch jährlich rund 10.000 Euro weniger im Geldbörsel. Gleichzeitig sind Vorstände börsennotierter Unternehmen in Österreich nach wie vor fest in Männerhand. Der Weg zur Gleichberechtigung ist also noch lang.
Kinderbetreuung ist für Eltern der Schlüssel, um Familie und Job unter einen Hut bringen zu können. Das Kinderbetreuungsangebot in Österreich ist aber nach wie vor nicht ausreichend und so haben gerade Frauen oft keine andere Möglichkeit, als ihre Arbeitszeit zu reduzieren und in Teilzeit zu arbeiten. Damit sinkt ihr Einkommen und langfristig auch ihre Pensionshöhe – gleichzeitig steigt die Altersarmut. Die Lösung wäre ein Ausbau leistbarer Kinderbetreuungsangebote und Verlängerung der Öffnungszeiten sowie ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag.
In Österreich gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Das bedeutet unter anderem, dass kein Mensch in der Arbeitswelt aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, seines Alters, seiner Weltanschauung oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Diskriminierung hat hier keinen Platz - alle ArbeitnehmerInnen müssen die gleichen Chancen und Rechte haben. Dafür setzt sich der ÖGB ein.