Zum Hauptinhalt wechseln
fizkes - stock.adobe.com

Arbeitsrecht

„Eine Betriebsvereinbarung gilt für die Beschäftigten wie ein Gesetz”

Was sich mit Betriebsvereinbarungen regeln lässt und worauf beim Abschluss dieser Verträge geachtet werden muss

Was sich mit Betriebsvereinbarungen regeln lässt und worauf beim Abschluss dieser Verträge zwischen Chefs und Belegschaft geachtet werden muss, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.   

oegb.at: Was ist eine Betriebsvereinbarung?   

Michael Trinko: Vereinfacht gesagt, ist eine Betriebsvereinbarung ein Vertrag, der zwischen dem Chef und der Belegschaft, also mit allen ArbeitnehmerInnen im Betrieb, geschlossen wird.

Die Betriebsvereinbarung ist sozusagen das wichtigste Instrument der Mitbestimmung der Belegschaft im Betrieb. Einen solchen Vertrag kann aber nur ein Betriebsrat abschließen, daher ist die Grundvoraussetzung für eine Betriebsvereinbarung die Wahl eines Betriebsrates.  

Welche Dinge lassen sich in einer Betriebsvereinbarung regeln?   

Das Gesetz kennt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die per Betriebsvereinbarung geregelt werden können, wobei die Intensität der Mitbestimmung des Betriebsrates unterschiedlich ist.

Will der Chef Kontrollmaßnahmen, beispielsweise durch das Installieren von Kameras, ist das nur möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt, also eine Betriebsvereinbarung darüber abschließt. Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn die Belegschaft das nicht will, schließt der Betriebsrat einfach keine Betriebsvereinbarung ab, und es werden keine Kameras im Betrieb installiert.   

Es gibt aber auch noch andere betriebliche Angelegenheiten, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können. Zum Beispiel die Einführung eines Gleitzeitmodelles oder der Vier-Tage-Woche, oder ein Rauchverbot im Betrieb oder die Privatnutzung von Betriebsmitteln wie dem Diensthandy.   

Sind Betriebsvereinbarungen verbindlich?  

Ja. Wenn eine Betriebsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann gilt sie für die Beschäftigten so wie ein Gesetz. Das bedeutet, dass man sich auch an den Inhalt halten muss. Es gibt eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen, die auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sind, da schließlich die Arbeitsbedingungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sind.

Sollte sich der Chef nicht an Regelungen der Betriebsvereinbarung halten, dann ist der erste und wichtigste Schritt, dass die ArbeitnehmerInnen den Betriebsrat darüber informieren.   

Worauf müssen BetriebsrätInnen, achten wenn sie eine Betriebsvereinbarung abschließen wollen?   

Beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist einiges zu beachten, etwa Formvorschriften oder die Kundmachung im Betrieb. Oft ist es auch fraglich, ob für ein gewisses Problem überhaupt eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann.   

Welche Unterstützung gibt es für BetriebsrätInnen?   

Damit keine Fehler passieren und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können sich BetriebsrätInnen jederzeit an die Gewerkschaft wenden.   

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung gibt es für viele Bereiche außerdem sogenannte Musterbetriebsvereinbarungen, die als Grundlage für verwendet werden können. Der ÖGB und die Gewerkschaften stehen jederzeit für persönliche Auskünfte und Unterstützung bereit.    

Tipps von ExpertInnen  

Hilfreich könnte auch der von ExpertInnen der Gewerkschaften verfasste „Leitfaden Betriebsvereinbarung” sein. Die PraktikerInnen erklären auf 380 Seiten rechtliche Grundlagen, führen durch die Vielzahl der möglichen Vereinbarungsgegenstände und geben Tipps für die konkrete Ausformulierung. Erhältlich im ÖGB-Verlag.