Studium
Diese Beihilfen gibt es für Studierende
So kommst du zu finanzieller Unterstützung im Herbstsemester 2024/25
Der Semesterstart für die Hochschulen steht vor der Tür. Das bedeutet für einen Großteil der Studierenden automatisch nicht nur Leistungsdruck, sondern auch finanzielle Unsicherheit, vor allem in Zeiten hoher Inflation.
Studieren ist kein Kinderspiel
Studierende, die sich nur mehr auf ihr Studium allein konzentrieren können, werden immer mehr zum Auslaufmodell. Von den rund 380.000 Studierenden in Österreich geben 65 Prozent an, dazu erwerbstätig zu sein. Die Hälfte jener mit einem Job (48 Prozent) sagt, dass es schwer ist, Arbeit und Studium unter einen Hut zu bringen. Die Mehrheit gibt an, dass sie deswegen unter Konzentrations- und Lernschwächen oder psychischen Erkrankungen leidet (Studierenden Sozialerhebung 2019).
Ein löchriges System
Trotz vieler finanzieller Unterstützungen schafft es das österreichische Hochschulsystem nicht, alle sozialen Lücken zu schließen. Die meistgenutzte Form der Beihilfe ist die „Familienbeihilfe“, doch auch sie wird nur von 43 Prozent der (österreichischen) Studierenden beansprucht. Gründe dafür sind ein hoher bürokratischer Aufwand und die Tatsache, dass die sechs Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und Wien eigene Förderprogramme haben und die einzelnen Hochschulstandorte vor Ort wiederum ein eigenes System für Leistungs- und Förderstipendien anbieten.
Es ist nicht leicht, im Beihilfen-Dschungel den Überblick zu behalten. Damit jeder Student und jede Studentin aber die finanzielle Unterstützung bekommt, die ihm/ihr zusteht, haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich alle Eltern für ihre Kinder bis zum 24. Lebensjahr. Das heißt, die Erziehungsberechtigten sind diejenigen, die den dazugehörigen Antrag stellen müssen - inklusive aller notwendigen Dokumente. Sie sind aber auch diejenigen, die dann das Geld monatlich aufs Konto überwiesen bekommen. In Ausnahmefällen kann die Familienbeihilfe auch direkt von den Studierenden bezogen werden.
Für die Familienbeihilfe gibt es keine allgemeine Frist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen erforderliche Leistungsnachweise eingereicht werden. In den ersten beiden Semestern müssen mindestens 14 bzw. 16 ECTS erreicht werden, um die Familienbeihilfe weiterhin zu bekommen.
Solltest du die Familienbeihilfe kurzzeitig verlieren, kannst du jederzeit, sobald du das ECTS-Minimum erreicht hast, erneut einen Antrag stellen. Auch wenn du nicht direkt nach der Schule studierst, sondern dazwischen gearbeitet hast, hast du bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe und kannst einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Die Höhe der Familienbeihilfe steigt mit dem Alter und erreicht den Höchstbetrag mit 19 Jahren: 191,60 € pro Monat (2024). Dazu kommt ein Kinderabsetzbetrag von 67,60 € pro Monat - insgesamt sind es also mindestens 259,20 € pro Monat.
Achtung: Es gibt eine geregelte Einkommensgrenze von 16.455 € pro Jahr. Solltest du als Student:in mehr als 16.455 € im Kalenderjahr verdienen, verlierst du deinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Wie viel deine Eltern verdienen, ist egal.
Achtung: Die Ausnahmeregelungen für die Familienbeihilfe sind sehr umfangreich und kompliziert. Solltest du aber das Gefühl haben, unfair behandelt zu werden, melde ich bei deiner lokalen Hochschulvertretung oder bei deiner bundesweiten Interessenvertretung, der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.
Stelle HIER deinen Antrag für die Familienbeihilfe!
Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende. Die Studienbeihilfe gibt es dann, wenn deine Eltern nicht gänzlich für deinen Unterhalt aufkommen können. Du kannst die Studienbeihilfe zusätzlich zur Familienbeihilfe beantragen. Die Behörden prüfen dann, ob es eine sogenannte „soziale Bedürftigkeit“ gibt.
Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe ist nicht fix vorgegeben, sondern variiert je nach Bedarf und beträgt höchstens 705 € im Monat. Sie erhöht sich allerdings ab dem 24. bzw. 27. Lebensjahr oder wenn man Kinder hat. Wie hoch die Studienbeihilfe bei dir wäre, kannst du mit dem Stipendienrechner von der Arbeiterkammer ausrechnen. Um Studienbeihilfe beziehen zu können, muss das Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Ausnahmen gibt es für Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung und bei Aufnahme des Masterstudiums. In diesen Fällen muss das Studium vor Vollendung des 38. Lebensjahres begonnen werden. Im Regelfall wird die Studienbeihilfe für die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester gewährt.
Bei der Studienbeihilfe ist außerdem ein „günstiger Studienerfolg“ nachzuweisen, der aber je nach Hochschultyp anders zu erbringen ist.
Du musst einen Antrag zu stellen, um Studienbeihilfe zu bekommen. Dieser Antrag kann online oder postalisch erfolgen und hat folgende Fristen:
- Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
- Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
Achtung: Wenn du die Fristen verpasst, bekommst du keine Nachzahlungen für die vergangenen Monate!
Achtung: Es gibt auch hier eine geregelte Einkommensgrenze von 16.455 € pro Jahr.
Achtung: Wir empfehlen allen Studierenden, einen Antrag zu stellen! Ein Antrag kann nicht schaden und dir womöglich eine finanzielle Erleichterung bringen.
Stelle HIER deinen Antrag für die Studienbeihilfe!
Der Sozialfonds der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Solltest du in einer finanziellen Notlage landen, setzt sich die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) für dich mittels einer beantragbaren Einmalzahlung ein – du musst sie natürlich nicht zurückzahlen. Auch dafür gibt es Online-Formulare und bestimmte Richtlinien, was alles gefördert werden kann und was nicht.
Eine allgemeingültige Frist gibt es nicht, aber wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, setzt die ÖH selbst ein Antragsende.
Unser Tipp: Schau immer wieder auf der Homepage der ÖH vorbei!
Stell HIER deinen Antrag für den ÖH-Sozialfonds!
Versicherungen, Freistellung von GIS-Gebühren, Mobilitätsstipendien…
Es gibt noch viele weitere Formen von finanzieller Unterstützung, die du dir – zumindest teilweise – zurückerstatten lassen kannst. Eine praktische Übersicht dazu bietet die ÖH in ihrer Sozialbroschüre, die Arbeiterkammer oder das Wissenschaftsministerium auf stipendium.at.
Text: Sara Velic - aktualisiert durch die ÖGB Redaktion