Der Aufsichtsrat
Mitwirkung im Aufsichtsrat
Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat tragen gemeinsam mit Kapitalvertreter:innen zu wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen bei. Ihre Mitwirkung gilt als bedeutende Errungenschaft und beinhaltet persönliche Verantwortung und Haftung.
Ausbildung und Informationen
Der VÖGB bietet umfassende Ressourcen zur Mitwirkung im Aufsichtsrat, einschließlich Seminare und eine Skriptenreihe.
Versicherungsschutz
Der ÖGB hat eine Gruppenversicherung für Arbeitnehmervertreter:innen in Kontrollgremien abgeschlossen, um sie gegen Schadenersatzansprüche abzusichern. Der Schutz gilt für ÖGB-Mitglieder und deckt Vermögens-, Personen- und Sachschäden sowie die Kosten für Rechtsverteidigung ab.
Die Meldung
- „AR 1“ Formular: Zur Meldung der Entsendung ins Gremium. Die Meldung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular geht an die zuständige Gewerkschaft oder den ÖGB.
- „AR 2“ Formular: Für die Meldung von Änderungen während der Funktionsperiode. Änderungen sind ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an die Gewerkschaft oder den ÖGB zu übermitteln.
Meldungen und Änderungen gelten für die aktuelle Entsendeperiode. Bei erneuter Entsendung ist eine neue Meldung nötig.
Im Ernstfall
Bei rechtlichen Herausforderungen müssen Arbeitnehmervertreter:innen sofort die Gewerkschaft und die Wiener Städtische Versicherung informieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Eine Deckungszusage der Versicherung ist erforderlich, und die Wahl eines Rechtsanwalts bedarf deren Zustimmung.
Für allfällige weitere rechtliche Anfragen steht das Referat ÖGB-Recht zur Verfügung
E-Mail: julia.drapela@oegb.at
Skripten
Die Skriptenreihe des VÖGB zum Thema Wirtschaft – Recht – Mitbestimmung bietet umfassende Informationen zur Mitwirkung im Aufsichtsrat