Zum Hauptinhalt wechseln

EU-Betriebsrat

Was sind europäische Betriebsrät:innen (EBR)?

Europäische Betriebsrät:innen (EBR) wurden 1994 eingeführt, um Arbeitnehmer:innen in EU-weit agierenden Unternehmen zu vertreten. Ihre Rechte wurden 2009 erweitert, um die Informations- und Anhörungsprozesse sowie die Reaktion auf Unternehmensänderungen zu verbessern.

Information und Konsultation

EBRs informieren und konsultieren Arbeitnehmer:innen in Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern über wirtschaftliche und soziale Entwicklungen. Über 1.600 Konzerne sind davon betroffen, wobei regelmäßige Treffen zum Austausch dienen.

Rechte und Pflichten

Die Amtszeit von EBR-Mitgliedern in Österreich beträgt je nach Konstituierungsdatum vier bis fünf Jahre. Ihre Rechte umfassen Schutzbestimmungen ähnlich denen nationaler Betriebsrät:innen, einschließlich Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung.

Der EBR hat Informations- und Anhörungsrechte zu Themen, die mehrere Betriebe oder Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen, und tritt mindestens jährlich mit der Unternehmensleitung zusammen. Die Themen umfassen unter anderem wirtschaftliche Entwicklungen, Organisationsänderungen und Beschäftigungslage.

Die Arbeit des Europäischen Betriebsrates wird von der zentralen Unternehmensleitung finanziert, die alle notwendigen Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des EBR trägt.