Bei der Gründung einer Konzernvertretung in einer Versammlung können alle Vorsitzenden von Zentralbetriebsräten oder entsprechenden Gremien im Konzern die Initiative ergreifen. Sie laden dann zur Abstimmung über die Gründung ein, legen eine Frist für die Entscheidung fest und müssen die Anzahl der vertretenen Arbeitnehmer:innen mitteilen.
Die Versammlung, geleitet von der einladenden Person, prüft, ob genügend Zustimmung vorhanden ist, um die Konzernvertretung zu gründen. Dabei müssen alle notwendigen Informationen, wie die Anzahl der Arbeitnehmer:innen und die Zustimmungsbeschlüsse, vorgelegt werden. Nach der Gründung wird auch die Anzahl der Delegierten und Ersatzdelegierten festgelegt. Schließlich müssen die Vorsitzenden die Namen der Delegierten mit weiteren Details der einladenden Person schriftlich mitteilen.