Mitteilung an die Konzernleitung
Folgende Daten müssen jedem im Konzern bestehenden Unternehmen von der Konzernvertretung schriftlich mitgeteilt werden:
- Errichtung der Konzernvertretung
- Konstituierung
- Zusammensetzung (auch Änderungen)
- Organe der Konzernvertretung
- Geschäftsordnung (auch Änderungen)
- Änderungen der Tätigkeitsdauer