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Personalvertretung

Personalvertretungen sind die Vertretungen für alle Bediensteten nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder und Gemeinden und nach Regelungen des Bundes.

Es gibt die Unterscheidung

Personalvertretung und Gewerkschaft

Die Personalvertretung kann ihre Funktion nur für aktive Beschäftigte innerhalb der Grenzen ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen laut Personalvertretungsgesetz und Verordnungen direkt und unmittelbar vor Ort wahrnehmen.

Die Gewerkschaft vertritt Mitglieder unabhängig von Alter, Dienstort, Einstufung oder Berufsgruppe in ganz Österreich. Sie engagiert sich für aktive Beschäftigte, Lehrlinge, Krankenpflegeschüler:innen und Pensionistinnen und Pensionisten. Darüber hinaus setzt die Gewerkschaft ihre Kraft und politischen Einfluss über Grenzen hinweg ein, um in Lohnverhandlungen und gegen unsoziale Politik für eine bessere Arbeitswelt zu kämpfen, und umfasst die Vertretung in wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen.