Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
SVPs sind Arbeitnehmer:innenvertreter:innen, die im Betrieb für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig sind, jedoch ist die Umsetzung des Arbeitsschutzes Aufgabe der Arbeitgeber:innen.
Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson
Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Arbeitgeber:innen SVPs bestellen und dies dem Arbeitsinspektorat melden. Die Bestellung erfordert Zustimmung des Betriebsrats oder der Belegschaft.
Funktionsperiode
Die Amtszeit einer SVP beträgt vier Jahre.
Anzahl der SVPs pro Betrieb
- Bis 50 Beschäftigte: 1 SVP
- Bis 100: 2 SVPs
- Bis 300: 3 SVPs
- Weitere Staffelung bis zu 8 SVPs bei 2200 Beschäftigten, plus eine SVP pro zusätzliche 800 Beschäftigte.
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
SVPs benötigen eine mindestens 24-stündige Ausbildung, finanziert von den Arbeitgeber:innen.
Aufgaben und Rechte von Sicherheitsvertrauenspersonen
SVPs fördern Gesundheits- und Sicherheitsinteressen im Betrieb, arbeiten mit dem Betriebsrat und Präventivfachkräften zusammen und beraten Arbeitgeber:innen. Sie sollen auf Mängel hinweisen und benötigen Zugang zu relevanten Informationen.
Wieviel Zeit steht für die Ausübung der Tätigkeit zu?
Die benötigte Zeit für SVP-Aufgaben wird von Arbeitgeber:innen bereitgestellt und gilt als Arbeitszeit.
Der arbeitsrechtliche Schutz der SVP
SVPs genießen Weisungsfreiheit, Schutz vor Benachteiligung und einen besonderen Kündigungsschutz.