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Der Ablauf der Wahlhandlung

Stimmabgabe

Die Wahl des Betriebsrats wird (mit Ausnahme der zugelassenen WahlkartenwählerInnen) durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen.
Jede/r WählerIn hat nur 1 Stimme.

Bei persönlicher Stimmabgabe

WählerIn:

  • tritt vor den Wahlvorstand und nennt seinen/ihren Namen.

Wahlvorstand/ Wahlkommission:

  • Identifizierung des Wählers/der Wählerin = Festlegung, ob die Angaben des Wählers/der Wählerin zur Person stimmen.

WählerIn:

  • Tauchen Zweifel über die Identität auf, so hat er/sie sich durch Vorlage einer Urkunde (Pass usw.) oder durch Zeugen auszuweisen. Kann er/sie das nicht, darf er/sie an der Wahl nicht teilnehmen.

Vorsitzende/r:

  • Übergabe des einheitlichen oder leeren Stimmzettels und eines leeren, undurchsichtigen Wahlkuverts.
  • Aufforderung an den/die WählerIn zum Betreten der Wahlzelle.

WählerIn:

  • In der Wahlzelle füllt er/sie den Stimmzettel aus, legt ihn in das Wahlkuvert und verschließt dieses. Dann erst verlässt er/sie die Wahlzelle.
  • Nach Verlassen der Wahlzelle übergibt er/sie das geschlossene Wahlkuvert dem/der Vorsitzenden.

Vorsitzende/r:

  • nimmt das Wahlkuvert entgegen und wirft es ungeöffnet in die Wahlurne.

Mitglied 2:

  • Der Name des Wählers/der Wählerin, der die Wahl vollzogen hat, wird in der WählerInnenliste abgehakt.

Mitglied 3:

  • Familien- und Vorname des Wählers/der Wählerin, der/die die Stimmabgabe vollzogen hat, sowie die laufende Nummer aus dem WählerInnenverzeichnis werden in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen.

WahlkartenwählerInnen:

  • Sowohl bei WahlkartenwählerInnen, die ihre Stimme persönlich abgegeben haben, als auch bei WahlkartenwählerInnen, die ihre Stimme auf dem Postweg übermittelt haben, ist zusätzlich die Kennzeichnung "WahlkartenwählerIn" oder einfach "WK" zu vermerken.
  • Will ein/e WählerIn, dem eine Wahlkarte ausgestellt wurde, doch seine/ihre Stimme persönlich abgeben, so muss er/sie die Wahlkarte mitbringen und dem Wahlvorstand übergeben.

Wahlvorstand / Wahlkommission:

  • Die Wahlkarte wird den Wahlakten beigelegt, der/die WählerIn im Abstimmungsverzeichnis als "WahlkartenwählerIn" vermerkt.

WählerInnenliste BR 5

Die Namen werden in das Abstimmungsverzeichnis in der Reihenfolge eingetragen, in der die Wahlberechtigten wählen.

Bei Briefwahl mit Wahlkarte

Die eingelangten Briefumschläge mit den Wahlkarten und den Wahlkuverts dürfen nicht vor Beginn der Wahlhandlung im Wahllokal geöffnet werden, andererseits müssen alle rechtzeitig (bis zum Schließen des Wahllokals) eingelangten Stimmen von WahlkartenwählerInnen spätestens vor Beginn der Stimmauszählung in die Urne geworfen werden.
Auf den beim Wahlvorstand eingelangten Briefumschlägen sind Datum und Uhrzeit des Einlangens zu vermerken. Der/die Vorsitzende hat sie bis zu ihrer Öffnung unter Verschluss aufzubewahren.
Die Stimmabgabe der Wahlkartenstimmen geht dann folgendermaßen vor sich:
Die Briefumschläge werden geöffnet. Der Wahlvorstand stellt fest, ob die Briefumschläge eine gültige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert enthalten.

Eine gültige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert liegen bei:

  1. Diese Tatsache ist in dem vom Wahlvorstand angelegten "Verzeichnis der zur brieflichen Stimmabgabe Berechtigten" zu vermerken.
  2. Die ungeöffneten Wahlkuverts werden in die Wahlurne geworfen.
  3. Wie bei der persönlichen Stimmabgabe wird nun die Stimmabgabe der WahlkartenwählerInnen im Abstimmungsverzeichnis vermerkt (einschließlich der fortlaufenden Nummer aus dem WählerInnenverzeichnis). Dazu kommt der Zusatzvermerk "WahlkartenwählerIn".
  4. Die Wahlkarten sind zu den Wahlakten zu geben.

Es liegt keine gültige Wahlkarte bei:

  1. Auf dem Wahlkuvert (nicht auf dem Briefumschlag!) ist anzumerken "ohne Wahlkarte eingelangt".
  2. Das so gekennzeichnete Wahlkuvert wird den Wahlakten beigelegt und nicht in die Urne geworfen (Stimme ungültig).
  3. Vermerk dieses Vorgangs im Wahlprotokoll.

Es liegt kein verschlossenes Wahlkuvert bei:

Hier wird die Wahlkarte mit dem entsprechenden Vermerk zu den Wahlakten gelegt und der Vorgang wiederum im Wahlprotokoll vermerkt.
Der Wahlvorstand notiert auf zu spät (nach dem Ende der Wahlzeit) eingelangten Briefumschlägen das Datum und die Uhrzeit des Einlangens und nimmt sie ebenfalls - ungeöffnet - in die Wahlkarten auf.
Treffen Briefumschläge von Wahlkartenwählerinnen erst ein, wenn die Wahlakten schon versiegelt sind, kann der Wahlvorstand zusammentreten, das Kuvert mit den Wahlakten öffnen, die Briefumschläge beilegen und diese Handlung zusätzlich protokollieren. Dann sind die Wahlakten neu zu versiegeln.