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Vorbereitung

Ist die Wahl eines Betriebsrates angedacht, ist es günstig, sich schon im Vorfeld die Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft zu sichern.
Wird im Betrieb zum ersten Mal eine Wahl durchgeführt, dann sollten die Vorbereitungsschritte vertrauensvoll durchgeführt werden!
Keine bzw. kein Arbeitnehmer:in soll vor der Wahldurchführung gefährdet sein. Erst mit dem offiziellen Start besteht ein erhöhter Kündigungsschutz für jene Personen, die Funktionen in Bezug auf die Wahl ausüben, dies ist durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt.

Die Mitglieder des Wahlvorstands, die Kandidat:innen zur Betriebsratswahl und die gewählten Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Die zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen unterstützen, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...

... und die Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet Rechtsschutz mit voller Vertretung, sollte ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein.

Die Wahl eines Betriebsrats ist im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt.