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Betriebsratssitzungen

Einberufung und Leitung von Betriebsratssitzungen

Betriebsratssitzungen müssen monatlich von der bzw. dem Vorsitzenden oder deren bzw. dessen Stellvertreter:in einberufen und geleitet werden.
Mitglieder sind mit Tagesordnung mindestens einen Tag vorher einzuladen.

Jugendvertrauensrat und Behindertenvertrauenspersonen sind zu den Sitzungen einzuladen.

Verpflichtung zur Einberufung und Beschlussfähigkeit

Die bzw. der Vorsitzende muss auf Anforderung von mindestens einem Drittel der Mitglieder eine Sitzung einberufen. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder gegeben.
Beschlüsse werden meist mit einfacher Mehrheit, in speziellen Fällen mit 2/3-Mehrheit getroffen.

Jugendvertrauensratsmitglieder und die Behindertenvertrauensperson haben beratendes Stimmrecht.
Der Betriebsrat kann externe Personen als Berater:innen hinzuziehen.

Geschlossenheit und Mehrheitsbeschlüsse

Die Geschlossenheit des Betriebsrates stärkt seine Außenwirkung, wobei Mehrheitsbeschlüsse von allen Mitgliedern mitgetragen werden sollten.

Mögliche Punkte und Themen einer Betriebsratssitzung

Tagesordnung

  1. Bericht der/des Vorsitzenden, der Kassiererin bzw. des Kassiers
  2. Kündigungsabsicht der Geschäftsleitung,
    Frau Karin Musterfrau
    Mitarbeiterin seit 20. September 2001
    Abfertigungsanspruch
    Urlaubsanspruch
    Kündigungsgrund
  3. Urlaubsplan
  4. Höherreihung von:
    Koll. Fritz Mustermann von Lohnstufe 3 auf 2b.
    Koll. Hilde Muster von Lohnstufe 3 auf 2b.
  5. Zugluft – Lärm in der Verpackungsabteilung und Expedit.
  6. Beanstandung des Arbeitsinspektorats.
  7. Betriebsausflug, Betriebssportveranstaltung.