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Stufenbau der Rechtsordnung / Günstigkeitsprinzip – Unabdingbarkeit

Günstigkeitsprinzip – Unabdingbarkeit

Im österreichischen Recht sprechen wir vom Stufenbau der Rechtsordnung. Das heißt, dass als Basis das Gesetz gilt. Bestimmungen in Kollektivverträgen können nur besser als das Gesetz sein, Betriebsvereinbarungen wiederum besser als der Kollektivvertrag und der Arbeitsvertrag besser als die Betriebsvereinbarung. Sollte beispielsweise ein Arbeitsvertrag eine Verschlechterung gegenüber der geltenden Betriebsvereinbarung beinhalten, ist diese Passage im Arbeitsvertrag ungültig. Es gilt die Betriebsvereinbarung.

Stufenbau der Rechtsordnung

AV – Arbeitsvertrag

BV – Betriebsvereinbarung

KV – Kollektivvertrag

Gesetz