Zusammenarbeit ÖGB und AK
Durch den unterschiedlichen rechtlichen Status in ihrem Zusammenwirken können sich der ÖGB und die AK wesentlich ergänzen.
Dadurch ist eine optimale Interessenvertretung gewährleistet.
Arbeiterkammer
Grundlage: Arbeiterkammergesetz
Besondere Aufgaben:
- Grundsatzarbeit
- Vertretung gegenüber dem Staat
- Stellungnahme zu Gesetzen
ÖGB/Gewerkschaften
Grundlage: Vereins- und Koalitionsgesetz
Besondere Aufgaben:
- Kollektivvertragliche Lohnpolitik
- Verhandlungen mit Arbeitgeber:innen
- Betriebsarbeit
Gemeinsame Aufgaben von AK, ÖGB und Gewerkschaften
- Arbeitnehmer:innenpolitik
- Internationale Interessenvertretung
- Information, Beratung, Hilfestellung für Arbeitnehmer:innen und ihre betriebliche Vertretungen
- Rechtsschutz (Vertretung)