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Zusammenarbeit ÖGB und AK

Durch den unterschiedlichen rechtlichen Status in ihrem Zusammenwirken können sich der ÖGB und die AK wesentlich ergänzen.

Dadurch ist eine optimale Interessenvertretung gewährleistet.

Arbeiterkammer

Grundlage: Arbeiterkammergesetz

Besondere Aufgaben:

  • Grundsatzarbeit
  • Vertretung gegenüber dem Staat
  • Stellungnahme zu Gesetzen

ÖGB/Gewerkschaften

Grundlage: Vereins- und Koalitionsgesetz

Besondere Aufgaben: 

  • Kollektivvertragliche Lohnpolitik
  • Verhandlungen mit Arbeitgeber:innen
  • Betriebsarbeit

Gemeinsame Aufgaben von AK, ÖGB und Gewerkschaften

  • Arbeitnehmer:innenpolitik
  • Internationale Interessenvertretung
  • Information, Beratung, Hilfestellung für Arbeitnehmer:innen und ihre betriebliche Vertretungen
  • Rechtsschutz (Vertretung)