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JOST&BAYER

Arbeitgeber bestrafen MitarbeiterInnen weil Testergebnisse von Behörden nicht rechtzeitig zugestellt werden

MitarbeiterInnen werden gezwungen, auch allfällige Strafen für Arbeitgeber zu bezahlen.

Auf die ArbeitnehmerInnen wird in Kärnten immer mehr Druck ausgeübt, weil die Behörden mit der rechtzeitigen Übermittlung von PCR – Testergebnissen nicht mehr nachkommen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass bei einer behördlichen Kontrolle in einer Betriebsstätte die ArbeitnehmerInnen und die Arbeitgeber Strafen erhalten, wenn die Testergebnisse nicht vorliegen. Seit heute Vormittag erreichen den ÖGB Kärnten dutzende Anrufe verzweifelter ArbeitnehmerInnen. Sie berichten darüber, dass sie ein Schreiben des Arbeitgebers unterzeichnen müssen, wonach sie bei einer behördlichen Kontrolle auch die Strafen der Arbeitgeber zu bezahlen haben.

„Das Fass ist am Überlaufen! Ich habe so etwas in meiner ganzen Laufbahn noch nicht erlebt“, ist ÖGB Landesvorsitzender Hermann Lipitsch verärgert. „Nicht nur, dass ein absolutes Chaos in den Teststraßen herrscht, nun werden auch noch ArbeitnehmerInnen, die sich stundenlang in ihrer Freizeit vor den Teststraßen anstellen von ihren Arbeitgebern gezwungen, die Strafen zu begleichen.“

Der ÖGB Kärnten ersucht die ArbeitnehmerInnen diese Schreiben der Arbeitgeber keinesfalls zu unterzeichnen und sich umgehend bei den ÖGB Regionalsekretariaten zu melden.