Mitarbeiter gekündigt, weil er einen Betriebsrat gründen will
Ein Mitarbeiter des Verkehrsverbundes Kärnten, einer landesnahen Gesellschaft, will mit seinen KollegInnen einen Betriebsrat gründen. Ein paar Tage nachdem er die Kundmachung für die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl im Unternehmen kundgetan hat, sprach die Geschäftsführung die Kündigung aus. „Der Mitarbeiter wurde unter dem Vorwand der arbeitstechnischen Umstrukturierung zu einem Gespräch geladen und im Anschluss gekündigt“, erläutert GPA Regionalgeschäftsführerin Jutta Brandhuber den Fall, welcher nun vor Gericht landet.
Die Gewerkschaft GPA Kärnten sieht in der Vorgehensweise eine klare Motivkündigung und bringt Klage beim Arbeits – und Sozialgericht ein. „Wir werden sicher nicht zulassen, dass Menschen auf die Straße gesetzt werden, weil sie sich für die Anliegen und Interessen ihrer KollegInnen einsetzen“, so GPA Vorsitzender Gerald Loidl. Hinzu kommt, dass der Mitarbeiter eine begünstigte Behinderung hat und es dadurch doppelt so schwer hat, eine neue Arbeit zu finden.
Dass in landesnahen Gesellschaften die Geschäftsführung so gegen MitarbeiterInnen vorgeht, ist auch für die Gewerkschaft neu. „Wer so gegen ArbeitnehmerInnen agiert, wird den Gegenwind der Gewerkschaft zu spüren bekommen. Hier werden Grundfeste unserer Demokratie und demokratischen Mitbestimmung mit Füßen getreten. Der betroffene Mitarbeiter erhält vollen Rechtsschutz. Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit der betroffene Mitarbeiter zu seinem Recht kommt und die Kündigung zurückgenommen werden muss“, betont Loidl.