Kurzarbeit wird bis Ende Juni verlängert
Der ÖGB hat sich mit den Sozialpartnern und der Bundesregierung auf Verlängerung geeinigt. Einkommen und Arbeitsplätze hunderttausender ArbeitnehmerInnen in Österreich gesichert.
Die Arbeitsmarktsituation ist aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor angespannt. Aktuell sind beispielsweise in Kärnten noch immer über 23.300 Menschen in Kurzarbeit, mehr als 36.500 sind arbeitslos. Der ÖGB hat sich daher heute mit den Sozialpartnern und der Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 geeinigt. „Damit werden österreichweit hunderttausende ArbeitnehmerInnen vor Arbeitslosigkeit geschützt und erhalten in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres letzten Einkommens. Unser Ziel ist es, dass diese Menschen wieder mit Vollzeitbeschäftigung am Arbeitsplatz Fuß fassen“, so ÖGB Landesvorsitzender Hermann Lipitsch.
Die Eckdaten im Überblick:
- Kurzarbeit IV gilt von 1. April bis 30. Juni 2021
- ArbeitnehmerInnen bekommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent
- Behaltepflicht und Kündigungsschutz
- KV-Erhöhungen werden berücksichtigt
- Die Arbeitszeit zwischen 30 und 80 Prozent (in Einzelfällen darunter)
- Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung durch Bewerbung der Sozialpartner und des AMS
- Urlaubsverbrauch in der KUA IV tunlichst eine Woche
- Lehrlingsausbildung sicherstellen
- Prüfung durch den Steuerberater
- Empfehlung: Pauschaler Ersatz für Trinkgelder in entsprechenden Branchen - fünf Prozent Erhöhung der Bemessungsgrundlage
- Rückwirkende Antragstellung der Kurzarbeit IV nur mehr zwei bis max. drei Wochen
„Unsere Forderung ist nach wie vor, dass alle ArbeitgeberInnen der Empfehlung nach Trinkgeldersatz nachkommen, um auch die Beschäftigten, vor allem im Tourismusbereich, halten zu können“, so Lipitsch.