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Fabriksarbeiter bedient Maschine
Drazen - stock.adobe.com

Ängste vor dem Wiedereinstieg nach Corona

ÖGB-Forum „Arbeit mit Beeinträchtigung“ fordert Unterstützung für Risikogruppen

Nach einem Jahr im Homeoffice oder einem Jahr Freistellung wegen Corona-Risiken zurück in den Job: Bei vielen Angehörigen von Risikogruppen, die darauf hoffen, bald wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren, mischen sich Sorgen in die Vorfreude: Was, wenn der Arbeitgeber einen gar nicht mehr zurück will? Wie wird die Rückkehr ins Arbeitsleben organisiert? Und gibt es einen Kündigungsschutz? „Bei uns melden sich Betroffene, die wissen wollen, ob sie wieder den gleichen Job bekommen, in dem sie zuletzt gearbeitet haben. Es gibt aber auch KollegInnen, die besorgt sind, ob sie an ihrem Arbeitsplatz noch gebraucht werden“, berichtet Gerhard Gabauer, Vorsitzender des ÖGB-Funktionsforums „Arbeit mit Beeinträchtigung“, der selbst als Betriebsratsvorsitzender in einem großen Unternehmen aktiv ist.

ÖGB fordert Behaltefrist und erinnert an Rechtsanspruch auf gleiche Tätigkeit
Gerade Menschen, die wegen großer gesundheitlicher Risiken komplett vom Erwerbsleben abgeschnitten und seit fast einem Jahr freigestellt sind, plagen Ängste vor der Rückkehr in die Firma. „Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren“, erklärt Gabauer. „Wichtig wäre zudem weiterhin ein Schutz vor gesundheitlichen Risiken. Das würde Betroffenen einen großen Teil ihrer Ängste nehmen.“ Der ÖGB wird genau darauf achten, dass Menschen, die vom Arbeitsleben freigestellt waren, auch tatsächlich wieder für eine gleichwertige Tätigkeit wie vor der Freistellung eingesetzt werden.

Zur Risikogruppe in Bezug auf Corona zählen auch viele Menschen, die ihre persönliche Situation bisher nicht als Beeinträchtigung im Job oder sogar Behinderung wahrgenommen haben (Adipositas, Diabetes, Asthma…) und daher auch keine Begünstigteneigenschaft aufweisen. „Wir fordern auch für diese Personengruppe eine Behaltefrist nach der Rückkehr auf ihren Arbeitsplatz“, betont Gabauer.

Gabauer rät Betroffenen, während der Freistellung mit dem Arbeitgeber sowie mit Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson im Gespräch zu bleiben. „Gibt es Unsicherheiten, ist es sinnvoll, sich vor seiner Rückkehr in den Job bei seiner Gewerkschaft zu informieren.“