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Optimo: Betretungsverbot für Betriebsrat vom Gericht aufgehoben

Rechtmäßig gewählter Betriebsratsvorsitzender wird seine Funktion weiter erfüllen

Über einen weiteren Etappensieg vor Gericht freut sich der rechtmäßig gewählte Betriebsratsvorsitzende der Firma Optimo Schlafsysteme. Das Betretungsverbot, das die Firma verhängt hatte, wurde vom Gericht aufgehoben. Es steht dem Betriebsrat somit frei, seine Funktion als Interessenvertreter im Betrieb weiter auszuüben, was er ab heute, Montag, auch machen wird. „Der Betriebsrat lässt sich nicht unterkriegen. Sein einziges „Vergehen“ war, dass er Probleme und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz im Unternehmen angesprochen hat, was ja auch seine Aufgabe als Betriebsrat ist“, berichtet Harald Dietinger, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz. „Wir stehen hinter unserem Kollegen und werden ihn auch dabei unterstützen, die zweite fristlose Entlassung zu bekämpfen.“ Die erste Entlassung hat das Gericht ebenfalls bereits aufgehoben.

Betriebsrat kämpft weiter um sein Recht
Der Konflikt bei Optimo-Schlafsysteme hat sich entzündet, weil der Betriebsrat gegen illegale Sonntagsarbeit im Betrieb aufgetreten ist. Seither versucht die Firma, ihn mit allen Mitteln loszuwerden. „Er wurde fristlos entlassen und als das Gericht die Entlassung aufgehoben hat, gleich nochmal entlassen. Ein Betretungsverbot wurde verhängt, Stimmung gegen ihn geschürt, erfolglos eine Abwahl inszeniert“, so Dietinger. „Trotz öffentlicher Angriffe auf den Betriebsrat und über Medien erhobene Anschuldigungen hat sich unser Kollege nicht einschüchtern lassen. Wir stehen weiter an seiner Seite und unterstützen ihn beim Kampf um sein Recht.“

In 30 Jahren Gewerkschaftsarbeit so etwas noch nicht erlebt
Auch die Gewerkschaft bekam schon zu spüren, wie man bei der Firma Optimo Schlafsysteme mit ArbeitnehmervertreterInnen umgeht: Dietinger selbst wurde aus dem Unternehmen ausgesperrt, als er an einer Versammlung der Belegschaft teilnehmen wollte, bei der die Abwahl des Betriebsrates inszeniert werden sollte. „In meinen dreißig Jahren in der Gewerkschaft habe ich noch nie erlebt, dass ein Arbeitgeber so mit einem Betriebsrat umgeht. Ich glaube, in der gesamten Gewerkschaftsgeschichte kam so etwas bisher sehr selten vor. Ich kenn jedenfalls keinen zweiten Fall, der so angelegt ist wie dieser“, sagt Dietinger.