Arbeits- und Sozialrechtsberatung
Wo: Weiz, Hartberg, Fürstenfeld, Zeltweg, Murau, Liezen, Feldbach, Bad Radkersburg, Leibnitz, Deutschlandsberg, Köflach, Bruck/Mur, Leoben, Mürzzuschlag
Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung) in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitglieds können Leistungen erbracht werden.
Die Gewährung von Rechtsschutz in solchen Angelegenheiten kann sich erstrecken auf
- Rechtsberatung
- Vertretung vor Gerichten (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
- Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
- Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
- Durchführung von Interventionen
- Unterstützung in Exekutionsverfahren
Bei Bedarf wird Ihnen kostenlos ein/e Rechtsvertreter:in zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen.
Wichtig: Ein Antrag ist bei Ihrer Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen.