Zugang zur Schwerarbeit für Pflegekräfte
Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit ist ein Muss für den ÖGB Südoststeiermark
Schwer heben, täglich kranken oder sogar sterbenden Menschen beistehen und lange, unregelmäßige Dienste: Pflege ist Schwerarbeit. Trotzdem haben Pflegerinnen und Pfleger keinen Anspruch auf eine Schwerarbeiterpension.
„Es gibt Berufe, die psychisch an die Substanz gehen und andere, die körperlich extrem anstrengend sind. Pflege bringt beides mit sich: Täglich unzählige Male Patientinnen und Patientinnen in und aus dem Bett heben, lange, unregelmäßige Dienstzeiten und zu wenig Pausen. Dazu kommt oft das Leid der Pflegebedürftigen, die Trost bei ihren Pflegerinnen und Pflegern suchen", erklärt ÖGB-Frauenvorsitzende Manuela Leitgeb.
Eine Forderung wäre eine generelle Aufnahme psychischer Ausnahmebelastungen in die Schwerarbeitsverordnung. Dadurch könnten PflegerInnen, medizinische AssistentInnen und Hebammen in Pension gehen, nachdem sie 45 Arbeitsjahre lang alte Menschen gehoben, unter Mundschutz gearbeitet und Nachtdienste geschoben haben. Es wäre eine faire Entlastung für 160.000 Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Die meisten davon sind Frauen.
„Derzeit wird etwa nur die Palliativpflege als psychisch belastende Arbeit anerkannt, reine Nachtarbeit wird nicht berücksichtigt (sondern nur der Wechsel zwischen Tag und Nacht), ebenso wenig wie eine physische und psychische Mehrfachbelastung“, ergänzt ÖGB-Regionalsekretär Karl Heinz Platzer.