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Tirol

Das gilt derzeit für schwangere Arbeitnehmerinnen

Spezielle Vorsicht beim Tragen von Masken, weitere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden

Obwohl derzeit keine spezielle Covid19-Rechtsgrundlage für eine Freistellung aus medizinischen Gründen für schwangere Arbeitnehmerinnen gegeben ist, sind zahlreiche Schutzmaßnahmen einzuhalten. So gelten beispielsweise für das Tragen von Schutzmasken spezielle Vorgaben. Trotz allem hält die Gewerkschaft aufgrund des nach wie vor bestehenden Infektionsrisikos an ihrer Forderung nach einer umgehenden Freistellung von Schwangeren fest.

„Bei Tätigkeiten mit COVID-19-Erkrankten oder Verdachtsfällen kommt das Beschäftigungsverbot zu Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zur Anwendung. Das bedeutet, dass werdende Mütter in einem anderen Bereich eingesetzt werden müssen. Wenn das nicht möglich ist, sind sie umgehend von der Arbeit unter Entgeltfortzahlung freizustellen“, informiert Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär Marc Deiser.

Auch für das Tragen von Masken gelten spezielle Bestimmungen. Während für Schwangere das Tragen von Schutzmasken FFP2 oder FFP 3, aber auch FFP1, nicht zulässig ist, da die Atmung dadurch erschwert wird, dürfen MNS-Masken immerhin eine Stunde am Stück getragen werden. „Danach muss allerdings unbedingt eine Pause gemacht werden. Das gleiche gilt im Fall von Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen“, warnt Deiser.

„Auf Grund der unterschiedlichsten Gegebenheiten kann grundsätzlich nicht pauschal festgelegt werden, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Es sind immer alle Umstände zu berücksichtigen, mitunter müssen mehrere Maßnahmen gesetzt werden. Die arbeitsmedizinische Betreuung des Betriebes ist in die Festlegung miteinzubeziehen“, informiert der ÖGB-Rechtsexperte. Geeignete Maßnahmen können beispielsweise Homeoffice oder ein Einzelarbeitsplatz sein, die sichere Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter und räumliche Abtrennungen mit Plexiglasscheiben oder ähnlichem.

„Trotz allem sollten werdende Mütter keinem unnötigen Risiko ausgesetzt werden, schließlich ist auch das Arbeiten in der derzeitigen Ausnahmesituation eine große psychische Belastung für sie. Daher bleiben wir dabei: Schwangere Dienstnehmerinnen sollten umgehend vom Dienst freigestellt werden!“, appelliert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth einmal mehr an das Verantwortungsbewusstsein der Bundesregierung.