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ÖGB Tirol

Explodierende Energiekosten erfordern Unterstützungsmaßnahmen

Rekordwerte bei Inflation machen „Winterpaket“ erforderlich

Die Energiekosten explodieren, die Inflation steigt. Angesichts der ohnehin schon überdurchschnittlichen Lebenserhaltungskosten in Tirol appelliert daher Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth: „Die einkommensschwächsten Haushalte benötigen dringend Unterstützungen!“ Die Gewerkschaft setzt sich daher für ein Winterpaket ein, abgewickelt werden sollen die zusätzlichen Fördermittel vom Bund über die Länder mittels einer 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

 

Die steigende Inflation bedeutet für viele Menschen eine große Belastung, die größten Preistreiber sind die Kosten für Wohnen und Energie. „Die Bundesregierung ist klar am Zug und muss eine finanzielle Unterstützung über die kalten Wintermonate ermöglichen. Wir fordern daher ein Winterpaket, das sicherstellen soll, dass alle Haushalte in Tirol auch zwischen November und März beheizt und beleuchtet werden können. Wir dürfen die Menschen jetzt nicht im Stich lassen!“, so Wohlgemuth. Das Paket soll insgesamt 120 Millionen Euro für ganz Österreich als Ausgleich für die explodierenden Energiekosten umfassen. Zusätzlich will die Gewerkschaft eine zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer, einen Abschalte-Stopp der Energie-Anbieter bei nicht bezahlten Rechnungen sowie einen Regierungsauftrag an das WIFO zur Feststellung der Preissteigerung.

Niemand soll frieren!

Philip Wohlgemuth

 

Rekordwerte bei Inflation

Laut Statistik Austria ist die Inflation derzeit so hoch wie zuletzt vor 13 Jahren. Demnach stiegen die Heizölpreise im Oktober um 60,8 Prozent im Jahresabstand, Treibstoffe um 32,8 Prozent, Strom um 9,6 Prozent und Gas um 15,6 Prozent. Die Unterstützung durch das Winterpaket käme vor allem jenen Menschen zugute, die durch die Corona-Krise und die steigende Inflation in Bedrängnis geraten sind. „Das sind in vielen Fällen die ‚HeldInnen der Krise‘, die Teilzeit im Handel oder in der Pflege arbeiten und die noch immer auf die nötige finanzielle Anerkennung warten. Genauso Alleinerzieherinnen, aber auch BezieherInnen kleiner Pensionen sowie die vielen ArbeitnehmerInnen, die in der Krise ihren Job völlig unverschuldet verloren haben. Niemand soll in den bevorstehenden Wintermonaten frieren!“, zeigt Wohlgemuth die Dringlichkeit auf.

Die Zuschüsse müssen spätestens im März bei den Menschen ankommen.

Philip Wohlgemuth

 

15-a-Vereinbarung notwendig

Ein Rahmen von 120 Millionen Euro für Zuschüsse an die 400.000 einkommensschwächsten Haushalte ist ausreichend und zeitlich dehnbar, um allfällige dramatische Preiserhöhungen abzudecken. Als Größenordnung werden die zehn Prozent der 3,99 Millionen Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen von durchschnittlich rund 15.750 Euro im Jahr herangezogen.

Abgewickelt werden sollen die zusätzlichen Fördermittel vom Bund über die Länder mittels einer 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Zuerkennung erfolgt auf Antrag und muss zeitnahe möglich sein und umgesetzt werden. Im Rahmen der Antragstellung soll es eine Hilfestellung der Länder in der Energieberatung geben. Die Zuschüsse sollen spätestens im März bei den Menschen ankommen.

 

 Zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Strom für alle Haushalte

 Die Regierung muss unverzüglich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Möglichkeit der temporären Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Strom in Anspruch nehmen, weil die drohende Energiepreiserhöhung alle Haushalte betrifft.

 

Abschalte-Stopp der Energie-Anbieter bei nicht bezahlter Rechnung

Als Sofort-Hilfe soll ein Abschalten der Strom- und Gas-Zufuhr durch die Anbieter für die Wintermonate ausgesetzt werden, wenn Haushalte die Rechnung nicht fristgerecht bezahlen können. Gleichzeitig sollen langfristige Ratenvereinbarungen mit den Betroffenen geschlossen werden, die diese u. a. mithilfe der zusätzlichen Bundesförderung begleichen sollen.

 

Feststellung der Preissteigerung

Für die Winterpaket-Förderung braucht es eine valide Datenlage. Die Bundesregierung soll daher sofort das Wifo beauftragen, die Teuerung von Energiekosten zwischen November und März festzustellen. Das Ergebnis dient als Grundlage für den Zuschuss über die öffentliche Hand.