Ukrainischen Flüchtlingen schnellstmöglich Arbeitsmarktzugang gewähren
Kontrollen sollen korrekte Lohn- und Gehaltseinstufung sicherstellen
„Immer wieder erreichen uns Berichte von helfenden Menschen, dass aus der Ukraine Geflüchtete seit Wochen auf ihre Beschäftigungsbewilligung warten und somit zum Nichtstun verdammt sind, obwohl sie gern arbeiten gehen würden“, zeigt Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth auf. Er fordert eine möglichst rasche Registrierung sowie ein schnelles Ausstellen der erforderlichen Ausweise für Vertriebene, gleichzeitig sollen strenge Kontrollen sicherstellen, dass geflüchtete Menschen am Arbeitsmarkt nicht ausgenutzt werden.
„Die Menschen aus der Ukraine, die vor dem schrecklichen Krieg und der unvorstellbaren Zerstörung geflüchtet sind, sind alle sehr dankbar für die Aufnahme in Tirol. Daraus resultiert auch der Wunsch, nicht von der Grundversorgung abhängig zu sein, sondern selbst den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dafür muss allerdings schnellstmöglich der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Arbeit bedeutet sinnstiftende Tätigkeit und Integration. Das sind schwer traumatisierte Menschen, die jetzt nicht im Stich gelassen werden dürfen!“, so Wohlgemuth.
Am 3. März 2022 wurde die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Diese sieht vor, dass betroffenen Personen für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes die Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu gestatten ist. Allen Personen, die nach der Vertriebenen-Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben, wird ein Ausweis für Vertriebene (blaue Aufenthaltskarte) ausgestellt. Bevor das Dienstverhältnis beginnt, ist durch den/die Arbeitgeber/in beim zuständigen AMS eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen. Damit haben sie einen allgemeinen Arbeitsmarktzugang in allen Branchen. Bei der aktiven Vermittlung durch das AMS ist die Beschäftigungsbewilligung amtswegig zu erteilen.
„Der ÖGB hat sich gemeinsam mit den Sozialpartnern dafür eingesetzt, schnell und unkompliziert zu helfen. Es geht nicht an, dass beispielsweise in Thaur über 100 Geflüchtete seit Wochen auf die entsprechenden Genehmigungen warten. Jetzt sind die zuständigen Behörden, vor allem die Asylbehörden am Zug – die Genehmigungen dürfen nicht durch logistische Probleme verzögert werden! Mir ist bewusst, dass wir uns in einer Ausnahmesituation befinden. Ein möglichst rascher Zugang zum Arbeitsmarkt würde aber dazu beitragen, die Situation bestmöglich zu bewältigen“, appelliert der Tiroler ÖGB-Chef.
Wohlgemuth pocht zudem auf strengen Kontrollen durch das Finanzministerium, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK): „Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bei Inseraten sowie korrekte Lohn- und Gehaltseinstufungen müssen gemacht beziehungsweise eingehalten werden. Es reicht nicht zu kontrollieren, ob die Anmeldung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, auch die Einstufung muss überprüft werden. Wir haben leider Erfahrungen, wie mancherorts mit Menschen umgegangen wird, die auf Grund ihrer persönlichen Situation bereit sind, beinahe alles zu tun, um Geld zu verdienen. Daher bedarf es eines besonderen Schutzes für die Betroffenen, entsprechender Kontrollen und scharfer Sanktionen für Betriebe, die glauben, das ausnützen zu müssen.“ Für jede Stelle müsse neben Arbeitszeit und Einkommen vor allem auch der Hinweis gegeben werden, dass eine Beschäftigungsbewilligung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt werden müsse.