Erfolg vor Gericht
EuGH bestätigt Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
Polen und Ungarn blitzen mit Klage ab – ÖGB begrüßt Klarstellung
Die vor zwei Jahren verbesserten Lohn- und Sozialstandards für entsandte ArbeitnehmerInnen in der EU bleiben erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 8. Dezember eine Klage von Ungarn und Polen gegen die Entsenderichtlinie ab. Für Österreich ist diese Entscheidung besonders wichtig, denn aufgrund seiner Grenzen zu Ländern mit hohen Wohlstandsunterschieden ist Österreich in Sachen Lohn- und Sozialdumping geradezu ein „Hotspot”.
Richtlinie wurde 2018 reformiert
Die Entsenderichtlinie soll Hunderttausende ArbeitnehmerInnen in der EU schützen, die zeitweise in einem anderen Mitgliedsland arbeiten. Sie war 2018 geändert worden, um den Schutz der entsandten ArbeitnehmerInnen vor Lohn- und Sozialdumping auszuweiten. Zentraler Punkt der Reform ist das Prinzip, dass EU-BürgerInnen, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dort gleich entlohnt werden müssen wie BürgerInnen dieses Landes.
Die Richtlinie stellt auch klar, dass grundsätzlich alle Rechtsvorschriften eingehalten werden müssen, die in diesem Land gelten. Das soll dem Lohn- und Sozialdumping durch entsandte ArbeitnehmerInnen entgegenwirken.
Rechtliche Sonderregeln für Entsendungen wurden auf 12 Monate befristet, in Ausnahmefällen auf 18 Monate. Das bedeutet: Die ArbeitnehmerInnen dürfen länger entsandt werden, aber auch dann gelten alle Bedingungen des Aufnahmelands, sofern diese besser sind als in der Heimat.
Ungarn und Polen kritisierten angeblich falsche Rechtsgrundlage
Ungarn und Polen hatten neben einem Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU kritisiert, dass eine falsche Rechtsgrundlage gewählt worden sei. Der EuGH sieht das anders. Die EU-Gesetzgeber hätten die Richtlinie ändern dürfen, um sicherzustellen, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen stattfinde, heißt es im Gerichtshof.
Einige EU-Länder mit niedrigen Lohnkosten hatten ihre Bedenken gegen die Reform von Anfang an kritisiert. Sie fürchteten um Wettbewerbsvorteile für ihre Unternehmen, die Dienste in anderen EU-Staaten zu sehr günstigen Konditionen anbieten konnten. Den Gewerkschaften ging die Reform wiederum nicht weit genug.
Wir unterstützen jede Maßnahme im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping!
Europas Gewerkschaften erfreut über Urteil
Per Hilmersson, stv. Generalswekretär des EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund), begrüßt die Abweisung der polnischen und ungarischen Angriffe auf die überarbeitete Richtlinie: „Ein fairer Binnenmarkt für Dienstleistungen braucht gleiche Wettbewerbsbedingungen, einschließlich des Schutzes der entsandten ArbeitnehmerInnen. Wettbewerb auf der Grundlage der Arbeitsbedingungen hat in der sozialen Marktwirtschaft der EU keinen Platz.“
Österreich Hotspot für Lohn- und Sozialdumping
„Für viele Unternehmen ist die Ausbeutung entsendeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein lukratives Geschäftsmodell, deswegen kämpfen die Gewerkschaften Europas ja für faire Rahmenbedingungen“, bezeichnet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die Klarstellung des EuGH als wichtigen Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Das massive Lohngefälle in der EU könne nur durch restriktive Maßnahmen bekämpft werden, sagt Katzian: „Wir unterstützen jede Maßnahme im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping!"