EU-Mindestlohn rückt näher
Kommission startete nächste Runde, Expertise der Sozialpartner über Vorgangsweise wird eingeholt
Angekündigt hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Stärkung der Mindestlöhne bereits zu ihrem Amtsantritt (oegb.at hat berichtet). Die erste, zu Jahresbeginn gestartete Konsultationsrunde der Kommission mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in den Mitgliedstaaten, sollte klären, ob ein EU-weiter Ansatz zum Thema Mindestlohn erfolgversprechend ist – nachdem dieser Austausch mit den Sozialpartnern das Vorhaben positiv bewertet hat, geht es jetzt im nächsten Schritt um die weitere Vorgangsweise: Bis Ende August ist die Expertise der Sozialpartner gefragt, um die weitere Vorgangsweise zu klären.
Österreich ist KV-Spitzenreiter
Ziel der Kampagne, die nicht in allen EU-Mitgliedsländern begrüßt wird, sind gerechte Mindestlöhne, mit denen ArbeitnehmerInnen an ihrem Wohnort angemessen leben können. Die Lohnsysteme in der EU sind alles anderes als einheitlich: In 22 Ländern in der EU ist der Mindestlohn gesetzlich geregelt, Österreich gehört zu den sechs Ländern mit kollektivvertraglichen Mindestlöhnen und ist mit einer Abdeckung von 98 Prozent Spitzenreiter.
Bestehende Lohnsysteme sollen erhalten bleiben
Der ÖGB ist ein Befürworter der Mindestlohninitiative, Präsident Wolfgang Katzian machte aber von Anfang an klar: „Zielvorgaben der EU sind sinnvoll. Aber es muss garantiert sein, dass kein Mitgliedsstaat und kein Sozialpartner gegen seinen Willen dazu verpflichtet werden kann, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen.“
Diese Vorgangswiese garantiert die EU-Kommission in ihrem am 3. Juni präsentierten nächsten Schritt: Mindestlohnsysteme, Traditionen und nationale Zuständigkeiten werden beachtet, heiß es. Tarifverhandlungen und KV-Verhandlungen kämen eine besondere Bedeutung zu und Sozialpartner sollten mitwirken, die Höhe festzulegen.
Die Kommission erwägt sowohl gesetzliche als auch nichtgesetzliche Instrumente, d. h. eine Richtlinie im Bereich der Arbeitsbedingungen und eine Empfehlung des Rates „je nach den betreffenden Mindestlohnsystemen und Traditionen der Mitgliedsstaaten“, wie es im aktuellen Papier heißt. Infrage kommen demnach etwa „klare und stabile Kriterien” für Mindestlöhne und wirksame Überwachungsmechanismen. Die jetzt eingeleitete Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern soll bis September laufen und ermitteln, welche Instrumente geeignet sind.
Keine EU-Initiative ohne Sozialpartner
Die Sozialpartner werden also weiterhin effektiv an der Kampagne beteiligt, bewertet Oliver Röpke, Leiter des ÖGB-Büros in Brüssel und ArbeitnehmerInnen-Präsident des EWSA (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) das Ergebnis der ersten Konsultation positiv. „Das ist eine Errungenschaft des sozialen Dialoges auf europäischer Ebene: Keine sozialpolitische EU-Initiative ohne volle Einbindung der Sozialpartner, die sich auch entschließen können, gemeinsame Verhandlungen zu dem Thema aufzunehmen.“
Arbeitnehmer dürfen nicht zu Verlierern der Krise werden
Röpke und Katzian betonen, dass Covid-19 mit allen sozialen Folgen die Dringlichkeit fairer Einkommen für alle ArbeitnehmerInnen in der EU gesteigert hat: „Diese ArbeitnehmerInnen, viele von ihnen GeringverdienerInnen, mussten ihre Gesundheit riskieren, um das öffentliche Leben und die Volkswirtschaften in ganz Europa am Laufen zu halten“, fasst Katzian zusammen: „Sie drohen jetzt zu den VerliererInnen der Krise zu werden. Das wollen die Gewerkschaften in Europa mit vereinten Kräften verhindern, auch mit der Mindestlohn-Inititiative.“