Verteidigung der Grundwerte
Wer sich nicht an EU-Regeln hält, dem wird der Geldhahn zugedreht
ÖGB begrüßt Rechtsstaatenmechanismus – Angriffe auf Gewerkschaftsrechte können teuer werden
Verstößt ein EU-Mitgliedsstaat gegen gemeinsame Grundwerte wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde oder Medienfreiheit, kann Artikel 7 des EU-Vertrages greifen.
Das heißt, der Europäische Rat kann mit qualifizierter Mehrheit Sanktionen wie beispielsweise einen vorübergehenden Entzug des Stimmrechts im Europäischen Rat verhängen. Allerdings müssen zuvor das Europäische Parlament sowie vier Fünftel der EU-Staaten der Gefahr einer Werteverletzung zustimmen, danach braucht es noch eine einstimmige Zustimmung der Mitgliedsstaaten - alles in allem ein kompliziertes, mehrstufiges Verfahren, das angesichts diverser Entwicklungen in Ungarn und Polen von vielen Seiten als zu vage kritisiert wurde.
Ein Rechtsstaatenmechanismus, der bei Verstößen spürbare, also finanzielle Sanktionen bedeutet, wurde immer öfter gefordert und nach mehrwöchigen harten Verhandlungen der Mitgliedsländer schließlich am 5. November im EU-Parlament beschlossen.
Strafen bei Missbrauch von EU-Geldern
Die Einigung ermöglicht zukünftig finanzielle Konsequenzen in großem Stil, wenn grundlegende EU-Werte missachtet werden. Konkret soll das zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder ganz klar fördert.
Vor allem Ungarn und Polen wurde zuletzt auch immer wieder vorgeworfen, den Einfluss der Regierung auf die Justiz auszubauen. Außerdem erreichte das Parlament, dass Strafen schneller verhängt werden können und dass schon dann gehandelt werden könnte, wenn wegen Brüchen der Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht. Das Datum für das Inkrafttreten des Rechtsstaatenmechanismus muss noch einmal formell vom EU-Parlament bestätigt und dann in einer der nächsten Sitzungen von den EU-MinisterInnen fixiert werden.
Angriffe auf Gewerkschaftsrechte können teuer werden
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian, der nach Angriffen auf Gewerkschaftsrechte in Polen, Ungarn und Kroatien, wo Eingriffe in Kollektivverträge im letzten Moment abgewehrt werden konnten, immer wieder einen Rechtsstaatenmechanismus gefordert hatte, begrüßt die Einigung: „Die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit als Bedingung für EU-Gelder ist eine gute Möglichkeit, jene Länder, aus denen immer wieder rechtsstaatliche Defizite und Angriffe auf Sozialpartner und auf Gewerkschaften gemeldet werden, mit finanziellen Sanktionen in die Schranken zu weisen. Der Handlungsbedarf ist groß!“