Zum Hauptinhalt wechseln

/content/dam/oegb/images/themenseiten/Geld_AKhodi–stock.adobe com.jpg

EU-Mindestlohn

Nächster Schritt im Kampf für den EU-Mindestlohn

Grundsätzlich positiv, aber es fehlen Untergrenzen. Entwurf gilt nicht für alle ArbeitnehmerInnen.

Die Einführung eines europäischen Mindestlohns war im Sommer 2019 eine ihrer zentralen Ankündigungen, als Ursula von der Leyen vor der Wahl zur EU-Kommissionspräsidentin stand. Ein gutes Jahr später liegt jetzt der Entwurf für eine EU-Richtlinie vor. „Grundsätzlich ein guter Schritt, aber es gibt viel Verbesserungspotenzial“, bewertet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian den am 28. Oktober präsentierten Text: Es fehlen Untergrenzen, das zentrale Vorhaben soll nicht für alle ArbeitnehmerInnen gelten. 

Die Richtlinie sieht vor, dass alle ArbeitnehmerInnen in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns (oder mittleres Einkommen) in ihrem Land bekommen, wie die Kommission erklärte. Im Text fehlen aber exakte Richtwerte oder Zeitvorgaben, so der ÖGB-Präsident: „Um das Lohngefälle in Europa zu bekämpfen, braucht es konkrete Schritte.“ 

Um das Lohngefälle in Europa zu bekämpfen, braucht es konkrete Schritte.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Löhne klaffen enorm auseinander 

Der Handlungsbedarf ist groß, die Mindestlöhne in der EU klaffen enorm auseinander - zwischen 312 Euro monatlich in Bulgarien und 2.142 Euro in Luxemburg. 

Zu begrüßen sei der Vorschlag der Kommission, die Mindestlöhne hauptsächlich in Kollektivverträgen festzuschreiben. Das sichert die Einbeziehung der Gewerkschaften, sagt Katzian: „Trotzdem fehlt ein konkreter Grenzwert, unter den die Löhne nicht sinken dürfen. Diesen braucht es aber, um zu verhindern, dass noch mehr ArbeitnehmerInnen von Armut bedroht sind“. Mehr als 20,5 Millionen Menschen in Europa, also mehr als jede/r zehnte ArbeitnehmerIn, leben bereits jetzt in armutsgefährdeten Haushalten.  

Aktionsplan zur Förderung von Kollektivverträgen 

Positiv ist auch die Aufforderung an Mitgliedsstaaten mit einer Kollektivvertrags-Abdeckung von weniger als 70 Prozent, einen Aktionsplan zur Förderung von Kollektivverträgen und Sozialpartnervereinbarungen vorzulegen. Die Schwankungsbreite verdeutlicht den Handlungsbedarf: Österreich ist mit einer KV-Abdeckung von 98 Prozent Spitzenreiter in Europa, Schlusslicht ist Litauen, wo nur sieben Prozent der Beschäftigungsverhältnisse durch einen Kollektivvertrag abgesichert sind. In 22 von 27 EU-Ländern ist die KV-Deckungsrate in den vergangenen Jahren zurückgegangen. 

Kein Zwang zu gesetzlichen Mindestlöhnen möglich 

Außerdem begrüßt der ÖGB-Präsident die Klarstellung in der Richtlinie, dass kein Mitgliedsstaat und kein Sozialpartner gegen seinen Willen dazu verpflichtet werden kann, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen: „Hier haben sich die Gewerkschaften durchgesetzt. Gesetzliche Mindestlöhne sind immer nur das zweitbeste Mittel, primäres Ziel der Initiative bleibt die Förderung der KV-Verhandlungen.“ 

Eine Ergänzung in der Richtlinie braucht es aber dringend, weil sie nicht alle Berufsgruppen erfasst. Hausangestellte und jugendliche ArbeitnehmerInnen sind laut Entwurf beispielsweise davon ausgeschlossen. „Das muss geändert werden. Den Arbeitgebern muss eindeutig verboten werden, für die ArbeitnehmerInnen Abzüge von den fixierten Mindestlöhnen vorzunehmen“, fordert Katzian. 

Große Chance, aber viel Verbesserungspotenzial 

Aus gewerkschaftlicher Sicht bietet die Mindestlohn-Initiative eine große Chance, faire Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu garantieren, sagt der ÖGB-Präsident, aber an den Details muss noch gefeilt werden: „Der aktuelle Vorschlag ist ein positives Signal mit Verbesserungspotenzial. In diesem Sinne unterstützt der ÖGB dieses wichtige Vorhaben. Wir werden uns gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund weiter aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.“