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Die Organe des ÖGB

Der Bundeskongress des ÖGB

Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des ÖGB. Alle fünf Jahre legen die rund 500 stimmberechtigten Delegierten durch demokratische Mehrheitsbeschlüsse die Schwerpunkte und politischen Ziele für die kommende Periode fest. Der Bundeskongress wählt den Präsidenten/die Präsidentin, zwei Vizepräsident:innen, Mitglieder des ÖGB-Vorstandes und die Kontrollkommission.

Stimmberechtigte Delegierte sind: die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes, je drei Delegierte der ÖGB-Abteilungen Frauen, Jugend und Pensionist:innen und bis zu 250 Vertreter:innen der Gewerkschaften. Der Frauenanteil muss aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen.

 

Hier zum Nachlesen: Die letzten Bundeskongresse mit Downloads und Arbeitsmaterialien

Der 20. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2023)

Der 19. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2018)

Der 18. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2013)

Der 17. ÖGB-Bundeskongress (Juli 2009)

Der 16. ÖGB-Bundeskongress (Jänner 2007)


 

Der Bundesvorstand des ÖGB

Das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesvorstand. Der Bundesvorstand bestellt die drei Bundesgeschäftsführer:innen des ÖGB, entscheidet über Streik-Anträge und über Fragen, die die Organisation des ÖGB betreffen. Außerdem werden aktuelle Fragen zur Gewerkschaftsarbeit in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik diskutiert.

Stimmberechtigte Mitglieder sind: die stimmberechtigten Mitglieder des ÖGB-Vorstands, bis zu 45 Vertreter:innen der Gewerkschaften, die Vertreter:innen der Fraktionen im ÖGB, je drei Vertreter:innen der ÖGB-Abteilungen Frauen, Jugend und Pensionist:innen und die Vorsitzenden der acht Landesorganisationen des ÖGB. Weitere Mitglieder können kooptiert werden. Der Frauenanteil im Bundesvorstand muss aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen.

Stimmberechtigte Mitglieder des ÖGB-Bundesvorstands

Weitere Informationen

Die anerkannten Fraktionen im ÖGB

 

Der Vorstand des ÖGB

Der Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundesvorstands, verwaltet das Vermögen und koordiniert die politische Arbeit.

Die Mitglieder des Vorstand im Überblick

Die Kontrollkommission des ÖGB

Die Kontrollkommission des ÖGB überwacht die Einhaltung der Statuten und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses. Weiters kontrolliert die Kontrollkommission die Kassen- und Vermögensstände des ÖGB sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB. Auch die Einnahmen und Ausgaben des ÖGB werden durch die Kontrollkommission auf ihre statutarische und beschlussmäßige Rechtmäßigkeit überprüft.

Die Kontrollkommission wird vom Bundeskongress gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern.

Die Mitglieder der Kontrollkomission

Die sieben Gewerkschaften

Der ÖGB gliedert sich in sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Alle gemeinsam finden sich im ÖGB - der Dachorganisation - wieder.

Gewerkschaften

 

Die Landesorganisationen

Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regional gegliedert: in acht Landesorganisationen und zahlreichen Regionalorganisationen.

Bundesländer