Die Organe des ÖGB
Der Bundeskongress des ÖGB
Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des ÖGB. Alle fünf Jahre legen die rund 500 stimmberechtigten Delegierten durch demokratische Mehrheitsbeschlüsse die Schwerpunkte und politischen Ziele für die kommende Periode fest. Der Bundeskongress wählt den Präsidenten/die Präsidentin, zwei Vizepräsident:innen, Mitglieder des ÖGB-Vorstandes und die Kontrollkommission.
Stimmberechtigte Delegierte sind: die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes, je drei Delegierte der ÖGB-Abteilungen Frauen, Jugend und Pensionist:innen und bis zu 250 Vertreter:innen der Gewerkschaften. Der Frauenanteil muss aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen.
Hier zum Nachlesen: Die letzten Bundeskongresse mit Downloads und Arbeitsmaterialien
Der 20. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2023)
Der 19. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2018)
Der 18. ÖGB-Bundeskongress (Juni 2013)
Der 17. ÖGB-Bundeskongress (Juli 2009)
Der 16. ÖGB-Bundeskongress (Jänner 2007)
Der Bundesvorstand des ÖGB
Das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesvorstand. Der Bundesvorstand bestellt die drei Bundesgeschäftsführer:innen des ÖGB, entscheidet über Streik-Anträge und über Fragen, die die Organisation des ÖGB betreffen. Außerdem werden aktuelle Fragen zur Gewerkschaftsarbeit in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik diskutiert.
Stimmberechtigte Mitglieder sind: die stimmberechtigten Mitglieder des ÖGB-Vorstands, bis zu 45 Vertreter:innen der Gewerkschaften, die Vertreter:innen der Fraktionen im ÖGB, je drei Vertreter:innen der ÖGB-Abteilungen Frauen, Jugend und Pensionist:innen und die Vorsitzenden der acht Landesorganisationen des ÖGB. Weitere Mitglieder können kooptiert werden. Der Frauenanteil im Bundesvorstand muss aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen.
Stimmberechtigte Mitglieder des ÖGB-Bundesvorstands
Der Vorstand des ÖGB
Der Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundesvorstands, verwaltet das Vermögen und koordiniert die politische Arbeit.
Die Kontrollkommission des ÖGB
Die Kontrollkommission des ÖGB überwacht die Einhaltung der Statuten und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses. Weiters kontrolliert die Kontrollkommission die Kassen- und Vermögensstände des ÖGB sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB. Auch die Einnahmen und Ausgaben des ÖGB werden durch die Kontrollkommission auf ihre statutarische und beschlussmäßige Rechtmäßigkeit überprüft.
Die Kontrollkommission wird vom Bundeskongress gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern.
Die sieben Gewerkschaften
Der ÖGB gliedert sich in sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Alle gemeinsam finden sich im ÖGB - der Dachorganisation - wieder.
Die Landesorganisationen
Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regional gegliedert: in acht Landesorganisationen und zahlreichen Regionalorganisationen.