Arbeit und Gesundheit
ÖGB fordert Modernisierung des ArbeitnehmerInnenschutzrechts
"Die vergangenen sieben Jahre wurde der ArbeitnehmerInnenschutz mehr verwaltet als gestaltet. Es ist Zeit, das ArbeitnehmerInnenschutzrecht an die Entwicklungen in der Arbeitswelt anzupassen. Dasselbe gilt beim Bedienstetenschutzrecht für die öffentlich Bediensteten." Mit diesen Worten eröffnet ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Renate Csörgits die Vorstellung des Antrages zum Thema "Arbeit und Gesundheit" beim 16. ÖGB-Bundeskongress am 24. Jänner. Das Forderungspapier wird heute von den Delegierten des ÖGB-Bundeskongresses diskutiert und danach abgestimmt.
Sexuelle Belästigung und mit Einschränkung Mobbing ist nach den geltenden Gleichbehandlungsgesetzen mit Sanktionen belegt. "Was fehlt, sind gesetzliche Regelungen, die schon bei der Prävention ansetzen, damit es erst gar nicht zu gesundheitsgefährdenden psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz kommt", erklärt Csörgits. Der ÖGB fordert deshalb, dass Prävention gegen Mobbing, sexuelle Belästigung, aber auch gegen Gewalt am Arbeitsplatz und gesundheitsgefährdendem Stress gesetzlich verankert wird. Die ArbeitgeberInnen-Verbände auf nationaler und EU-Ebene fordert der ÖGB darüber hinaus auf, Sozialpartner-Abkommen zur Prävention verbindlicher zu gestalten.
Eingefordert wird vom ÖGB zudem die Umsetzung bestehender EU-Schutzvorschriften in nationales Recht. Dazu gehört eine Verordnung zum Heben und Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit, deren Umsetzung in österreichisches Recht die vormalige Regierung schuldig geblieben ist. Csörgits dazu: "In Österreich gibt es 166.000 Menschen, die wegen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates in Invaliditätspension sind. Eine Verbesserung der Schutzvorschriften, damit die Menschen in Zukunft gesund älter werden können, ist dringend nötig." Auch das im Dezember 2006 vom EU-Rat beschlossene neue Chemikalienrecht (die so genannte REACH-Verordnung), muss auf nationaler Ebene so umgesetzt werden, dass der Schutz vor schädlichen Arbeitsstoffen tatsächlich verbessert wird.
Gender Mainstreaming im ArbeitnehmerInnenschutz
"Gesundheit ist nicht geschlechtsneutral. Gesundheitspolitik darf es daher auch nicht sein", so Csörgits weiter. Der ArbeitnehmerInnenschutz muss sich stärker mit den Arbeitsplätzen in typischen Frauenberufen befassen, die Gesundheit der arbeitenden Menschen im Pflegebereich sollte besonders gefördert werden, verlangt der ÖGB. Damit die Doppelbelastung durch Beruf und Familie für Frauen nicht zum Gesundheitsrisiko werde, seien zudem Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nötig. Csörgits: "Halbe-Halbe bei der partnerschaftlichen Kinderbetreuung ist leider noch immer nicht Realität. Als Anstoß dazu fordern wir die Schaffung eines Vaterschutzmonats." Die ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin verweist auch auf den Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit. Im Antrag zum Thema "Arbeit und Gesundheit" werden Maßnahmen zum Schließen der Einkommensschere verlangt.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen integrieren
Menschen mit Behinderung besser in die Arbeitswelt zu integrieren ist eine weitere Forderung des Arbeitskreises. "Gerade so genannte behinderte Menschen sind immer noch mit Bildern und Stereotypen konfrontiert wie ´nicht mobil´, ´unbeweglich´, ´nicht wirklich leistungsfähig´. Dabei ist jeder zehnte Mensch von einer Behinderung, einer chronischen oder einer psychischen Erkrankung betroffen", sagte Csörgits. Damit die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung "barrierefrei" wird, fordert der ÖGB, dass der Staat insbesondere den schulischen und beruflichen Zugang für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Natürlich geht es auch um die Barrierefreiheit von Gebäuden und Arbeitsplätzen. Auf betrieblicher Ebene sollen "betriebliches Eingliederungsmanagement" und Maßnahmen wie Ruhepausen, Zusatzurlaub und gesundheitsfördernde Unterstützungsangebote durch die Sozialversicherung einen besonderen Stellenwert erhalten.
Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz nötig
Gesundheitsförderung in den Betrieben ist Voraussetzung dafür, dass die Menschen gesund alt werden können. Gleichzeitig spart Prävention und Gesundheitsförderung viel Geld. Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat errechnet, dass jährlich 3,6 Milliarden Euro an Krankenstandskosten, Erwerbsunfähigkeitspensionen und dergleichen eingespart werden können, wenn es eine flächendeckende Prävention und Gesundheitsförderung in den Betrieben gibt. Der ÖGB fordert ein umfassendes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das Gesundheitsförderung in Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz und in den Gemeinden fördert.