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Leitantrag - Kapitel Arbeitsmarkt, Arbeitszeit

Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am 20. Juni

Beim 18. ÖGB-Bundeskongress werden die Kapitel Arbeitsmarkt, ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz sowie Arbeitszeit des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die Beschlussfassung erfolgt am 20. Juni über den gesamten Leitantrag. Einige wichtige Forderungen: 
 
 ARBEITSMARKT 

  • Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
  • Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen einen Malus zahlen.
  • Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen.
  • Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert.
  • Das AMS muss auch weiterhin durch frauenspezifische Arbeitsmarktinitiativen der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenwirken.
  • Projekte, die soziale Infrastruktur schaffen (Kinderbildungseinrichtungen, Pflege, Soziales etc.), schaffen einerseits (Frauen-)Arbeitsplätze und ermöglichen andererseits anderen Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein. Derartige Initiativen sind unbedingt u. a. durch Mittel der EU zu unterstützen.
  • Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller anerkannt werden.
  • Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen. 


ARBEITNEHMERiNNEN- UND BEDIENSTETENSCHUTZ 

  • Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis.
  • Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
  • Arbeits- und OrganisationspsychologInnen an allen Arbeitsstätten, zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
  • Alternsgerechte Arbeitsplätze.
  • Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende Tätigkeit ohne Einkommensverlust, wenn eine belastende Tätigkeit auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.
  • Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen durch erhöhte UV-Belastung, um psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats. 


ARBEITSZEIT 

  • Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem. Das Ziel: weniger Überstunden, mehr Geld für die Behebung gesundheitlicher Schäden.
  • Arbeitszeitverkürzung: Verkürzung der Normalarbeitszeit sowie der höchstzulässigen Tages- und Wochenarbeitszeit. Dabei müssen die Kaufkraft und damit der Lebensstandard der ArbeitnehmerInnen gesichert bleiben.
  • Wirksame Maßnahmen gegen "Lohn- und Gehaltsdiebstahl" - wenn Arbeitgeber Mehrarbeits- und Überstunden nicht auszahlen, sollen sich die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen verdoppeln.
  • Die sechste Urlaubswoche muss für alle ArbeitnehmerInnen leichter erreichbar sein - unabhängig davon, ob sie jahrelang in derselben Firma arbeiten.
  • All-in-Verträge nur mehr für leitende Angestellte.
  • Recht auf Wechsel der Arbeitszeit - Verbesserung der Teilzeit.