Leitantrag - Kapitel Arbeitsmarkt, Arbeitszeit
Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am 20. Juni
Beim 18. ÖGB-Bundeskongress werden die Kapitel Arbeitsmarkt, ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz sowie Arbeitszeit des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die Beschlussfassung erfolgt am 20. Juni über den gesamten Leitantrag. Einige wichtige Forderungen:
ARBEITSMARKT
- Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
- Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen einen Malus zahlen.
- Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen.
- Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert.
- Das AMS muss auch weiterhin durch frauenspezifische Arbeitsmarktinitiativen der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenwirken.
- Projekte, die soziale Infrastruktur schaffen (Kinderbildungseinrichtungen, Pflege, Soziales etc.), schaffen einerseits (Frauen-)Arbeitsplätze und ermöglichen andererseits anderen Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein. Derartige Initiativen sind unbedingt u. a. durch Mittel der EU zu unterstützen.
- Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller anerkannt werden.
- Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen.
ARBEITNEHMERiNNEN- UND BEDIENSTETENSCHUTZ
- Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis.
- Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
- Arbeits- und OrganisationspsychologInnen an allen Arbeitsstätten, zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
- Alternsgerechte Arbeitsplätze.
- Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende Tätigkeit ohne Einkommensverlust, wenn eine belastende Tätigkeit auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.
- Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen durch erhöhte UV-Belastung, um psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats.
ARBEITSZEIT
- Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem. Das Ziel: weniger Überstunden, mehr Geld für die Behebung gesundheitlicher Schäden.
- Arbeitszeitverkürzung: Verkürzung der Normalarbeitszeit sowie der höchstzulässigen Tages- und Wochenarbeitszeit. Dabei müssen die Kaufkraft und damit der Lebensstandard der ArbeitnehmerInnen gesichert bleiben.
- Wirksame Maßnahmen gegen "Lohn- und Gehaltsdiebstahl" - wenn Arbeitgeber Mehrarbeits- und Überstunden nicht auszahlen, sollen sich die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen verdoppeln.
- Die sechste Urlaubswoche muss für alle ArbeitnehmerInnen leichter erreichbar sein - unabhängig davon, ob sie jahrelang in derselben Firma arbeiten.
- All-in-Verträge nur mehr für leitende Angestellte.
- Recht auf Wechsel der Arbeitszeit - Verbesserung der Teilzeit.